Martin Kesztyüs
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan A. •

Frage an Martin Kesztyüs von Stefan A. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kesztyüs,

immer mehr Angebote werden heutzutage ausschließlich im Internet angeboten. Sowohl Kultur und Politik als auch Informationsmedien und wichtige berufliche Aspekte verlagern ihre Angebote immer weiter von einem direkten Angebot in ein Online-Angebot. Arbeitgeber setzen heutzutage ebenfalls eine gute Internetanbindung im Privatbereich voraus (Stichwort: „Heimarbeit“) und auch Schulen und Universitäten (Stichwort: „e-Learning“) verlagern viele Angebote ins Internet.

Auch in vielen Reden von Politikern aller Parteien wird immer wieder darauf hingewiesen, dass ein flächendeckender GUTER Netzausbau für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine zwingende Voraussetzung sei.

In der Praxis fehlt dieser Netzausbau jedoch an vielen Stellen. Trotz Förderangeboten des Landes und des Bundes müssen viele Einwohner NRWs noch heute mit sehr langsamem ISDN oder DSL light ins Internet. Diese Bürger werden sowohl privat als auch beruflich hierdurch stark eingeschränkt.

Vom Land bereitgestellte Mittel für den Ausbau der Infrastruktur werden dann eher für „Denkmalprojekte“ eingesetzt, die für das tägliche Leben der Bürger nicht zwingend benötigt werden.

Welche Möglichkeiten sehen Sie als (möglicher) Landtagsabgeordneter, Kommunalpolitiker in der Weise zu „überwachen“, dass in den Städten NRWs angebotene Fördergelder auch zielgerichtet eingesetzt werden und diese Ungleichbehandlung und Benachteiligung endlich behoben wird?

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

> Welche Möglichkeiten sehen Sie als (möglicher) Landtagsabgeordneter,
> Kommunalpolitiker in der Weise zu „überwachen“, dass in den Städten
> NRWs angebotene Fördergelder auch zielgerichtet eingesetzt werden und
> diese Ungleichbehandlung und Benachteiligung endlich behoben wird?

Grundsätzlich sind die Gemeinden frei ihre eigenen Angelegenheiten ohne Einmischung von Land oder Bund zu regeln. Das ist ihr verfassugsrechtlich verbürgtes Recht nach Art.28 GG und Art.78 LVerf NRW.

Das Land kann aber durch zweckgebundene Zuweisungen die Investitionen steuern. Wie man konkret gegen einen Missbrauch solcher zweckgebundenen Investitionen vorgeht, weiß ich nicht. Ich vermute aber, dass dies über die Kommunalsaufsicht gemäß §120 ff. GO laufen wird. Dies wäre im Fall von Hamm die Bezirksregierung Arnsberg. Dies legt auch
§31 Abs.2 Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 GFG 2011,
http://m.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Kommunales/kommunale_finanzen/gfg2011.pdf
nahe.

Und natürlich kann gerade in diesem Kontext einer der Grundpfeiler der Piratenpartei, die Transparenz, Wunder bewirken. Wenn öffentlich einzusehen ist, für welche Projekte die Gelder genehmigt wurden, kann man politisch viel mehr Druck auf denjenigen ausüben, der die Gelder missbraucht.

Ich stimme Ihnen absolut in der Bewertung zu, dass grundsätzlich eine normal schnelle Internetverbindung wichtiger ist als Denkmalprojekte. Denn das Internet ist Teil unseres Lebens geworden, und diejenigen, die davon ausgeschlossen sind, werden unangemessen benachteiligt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Kesztyüs