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Martin Habersaat
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Frage von Mandy Z. •

Frage an Martin Habersaat von Mandy Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Habersaat.

Ich sitze als Elternratsmitglied in einer Schulkonferenz. Jetzt wurde leider in der Schule meines Kindes beschlossen 5. 7. und 9. Klasse darf eine Klassenfahrt machen,aber 6. und 10. Klasse nicht!!! Dazu muß ich sagen die Schüler der Schulkonferenz hatten,bzw. haben soviel Angst vor den Lehrern das sie mit den Lehrern zugestimmt haben. Wir 4 Eltern waren für eine möchte Entscheidung( nicht muß Entscheidung). Also gemeint ist die Lehrer die mit ihrer 10. Klasse eine Abschlußfahrt machen wollen dürfen das,und die die nicht möchten brauchen das nicht.Es gibt Lehrer an der Schule die möchten dürfen nur nicht ,weil 80% der Lehrer( das sind die ältere Generation) wollen nicht!! Die restlichen 20% werden so unter Druck von ihren Kollegen gesetzt das sie nichts machen können. Die Schüler wollen natürlich alle trauen sich nur nichts zu sagen. Was können wir als Eltern in der schulkonferenz noch machen das dieser Beschluß noch gekippt werden kann. Bitte geben sie uns einen rat. Die Eltern,Schüler und die Lehrer die gern fahren möchten nur nicht dürfen danken Ihnen schon im voraus. Lg

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Zapf,

bis zu meinem Einzug in den Landtag bin ich selbst Lehrer gewesen und kenne die Bedeutung von Klassenfahrten, aber auch den damit verbundenen Aufwand sehr gut. Ich fand Abschlussfahrten immer sehr wichtig und würde allen Schülerinnen und Schülern diese Erfahrung gönnen. Möglicherweise kann es gelingen, doch noch einen Schulkonferenzbeschluss herbeizuführen, der Abschlussfahrten erlaubt, wenn Lehrer und Schüler einer Klasse dies wünschen. Als Kompromiss könnte ja auch über ein verlängertes Wochenende nachgedacht werden. Grundsätzlich gilt, dass alle Mitglieder einer Schulkonferenz frei in ihrer Entscheidung sein sollen, Lehrerinnen und Lehrer z.B. keinen Druck auf Schülerinnen und Schüler ausüben sollen.

Vielleicht kann ja ein politischer Vertreter des Schulträgers (Bürgermeister? Bürgervorsteher?) vermitteln?
Rechtliche Grundlagen der Schulkonferenz: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH+%C2%A7+62&psml=bsshoprod.psml&max=true

Viele Grüße aus Barsbüttel

Martin Habersaat

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