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Martin Gerster
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Frage von Matthias K. •

Frage an Martin Gerster von Matthias K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Heer Martin Gerster
Ich bin ein Anhänger der der Parlamentarischen Monarchie und Plane eine Partei zu gründen die die Interessen der Monarchisten in Deutschland vertreten sollen.
Ich habe mich selbstverständlich darüber Informiert welche welche Faktoren berücksichtigt werden müssen damit eine Partei gegründet und anerkannt werden kann.
Nun habe ich in letzter Zeit sehr oft zu hören bekommen das eine Partei die diese Interessen vertritt nicht zugelassen wird weil sie angeblich undemokratisch wäre.
Es wurde auch schon vorher versucht eine Monarchisttische Partei zu gründen und jedesmal wurde sie abgelehnt.
Nun tut sich bei mir aber die frage auf warum die ganzen rechten Parteien zugelassen wurden.
Hier meine fragen:
1. Warum hat eine Monarchisttische Partei eine so geringe Chance anerkannt zu werden?
2. Warum hat man die Rechten Parteien anerkannt?

Mit freundlichen grüßen
Matthias Kröger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kröger,

auch für Ihre Fragen vielen Dank. Selbst wenn mir das Ziel, in Deutschland eine parlamentarische Monarchie einzuführen, hochgradig skurril erscheint, antworte ich Ihnen gerne.

Die Anforderungen an eine zu gründende Partei umreißen der Artikel 21 des Grundgesetzes und das Parteiengesetz ( http://www.bundestag.de/Parlament/funktion/gesetze/pg_pdf.pdf ).

Artikel 21 des Grundgesetzes besagt:
" (1) [1] Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. [2] Ihre Gründung ist frei. [3] Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. [4] Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) [1] Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. [2] Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. "

Sofern die von ihnen angestrebte Partei nach innen demokratisch organisiert ist, ihre Finanzen ordnungsgemäß offenlegt und weder die Grundrechte noch die Existenz der Bundesrepublik als föderalem und sozialem Rechtstaat in Frage stellt, dürften Sie prinzipiell keinerlei Probleme bekommen.

Allerdings sollte die Partei darüber hinaus auch bestimmte organisatorische und inhaltliche Anforderungen erfüllen, die das Parteiengesetz detaillierter umreißt. Dort heißt es:

" § 2
Begriff der Partei
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein. "

Die „Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzungen“, die sich beispielsweise anhand der Zahl potentieller Unterstützer untermauern ließe, könnte somit eine Hürde auf dem Weg zur von Ihnen angestrebten Parteigründung für eine parlamentarischen Monarchie sein.

Gerade in Bayern existierte übrigens noch nach Gründung der Bundesrepublik eine vergleichsweise aktive monarchistische Strömung, die sich nach 1950 auch wieder als Partei – wenngleich auch erfolglos – zur Wahl stellte: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44550 .

Aktuellen (vorparteilichen) Bestrebungen zur Wiedereinführung der Monarchie in Deutschland widmet sich übrigens der folgende sehr interessante Artikel der Wochenzeitung „Das Parlament“: http://www.das-parlament.de/2004/43/Thema/013.html .

Nun zu den Parteien der extremen Rechten: Es ist (wie oben dargelegt) schwer, eine Parteigründung zu untersagen, sofern die Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Gruppierung nicht aus ihren Statuten oder ihrem Auftreten offensichtlich wird, bzw. es sich eindeutig um eine Ersatzorganisation einer bereits als verfassungswidrig erklärten Organisation handelt. Insofern gab es kaum eine andere Wahl, als die Gründung von Parteien wie der DVU und der NPD zu erlauben und abzuwarten, inwiefern der Nachweis ihrer Verfassungswidrigkeit sich aus ihrem politischen Handeln ableiten lässt. Bezüglich der NPD steht eine inhaltliche Klärung dieser Frage noch aus, da das erste Verbotsverfahren aus formalen Gründen leider nicht erfolgreich sein konnte.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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