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Frage von Birgit B. •

Frage an Martin Dörmann von Birgit B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Mietpreisbremse zwingt mich als Vermieterin die Miete regelmäßig zu erhöhen, obwohl ich das überhaupt nicht will, damit ich bei Auszug eines Mieters marktgerecht vermieten kann.
Glauben Sie nicht auch, dass die Mietpreisbremse privaten Mietwohnungsbau verhindert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

1.
Bitte lassen Sie mich zunächst den Zweck der Mietpreisbremse erläutern. Die Mietpreisbremse trägt als eines von mehreren Element dazu bei, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Mietpreissteigerungen von 30 bis 40 Prozent halten wir Sozialdemokraten für nicht akzeptabel. Exorbitant steigende Mieten würden unsere Städte auf Dauer verändern. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, junge Familien sowie Rentnerinnen und Rentner würden sich ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt werden. Unsere Stadtviertel sollen aber vielfältig und bunt bleiben. Wir wollen die gewachsenen Strukturen bewahren. Wenn Menschen getrennt nach Einkommen leben, dann schadet das dem sozialen Zusammenhalt. Ein soziales Miteinander und die Verhinderung von Ausgrenzung hängen auch mit der Wohnungspolitik zusammen. Deshalb ist die Mietpreisbremse so wichtig.

Aufgrund der Erfahrungen, die die Politik seit der Einführung der Mietpreisbremse gemacht hat, plant die SPD in ihrem Regierungsprogramm 2017, diese weiter zu verbessern. So fordern wir zum Beispiel eine größere Transparenz der Vormiete sowie bessere und verbindlichere Mietspiegel.

2.
Nun zu Ihrem Kernanliegen:
Vermieterinnen und Vermieter sind durch die Mietpreisbremse nicht gezwungen, Mieten regelmäßig zu erhöhe, um später marktgerecht zu vermieten. Generell ist die Mietpreisgestaltung Sache der vertraglichen Einigung zwischen Vermieter und Mieter – solange die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um zehn Prozent übersteigt. Vermieterinnen und Vermietern steht es also stets frei, Zahlungen für Wohnraum unabhängig von der zuvor gezahlten Miete marktgerecht zu verlangen.

Für diese Regelung gibt es zudem Ausnahmen. So gilt die Mietpreisbremse bei umfassenden Modernisierungen nicht. Des Weiteren gilt der Bestandsschutz. Demnach kann eine zulässig vereinbarte Miete bei Neuvermietung weiter verlangt werden – auch wenn sie mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Vermieterinnen und Vermieter werden also nicht gezwungen, eine frei gewordene Wohnung unterhalb der bisherigen Miete anzubieten.

Neubauten, die erstmals genutzt und vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. So wird sichergestellt, dass die Mietpreisbremse den Neubau von Wohnraum nicht behindert.

3.
Mit dem „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ hat meine Kollegin und Bauministerin Barbara Hendricks einen neuen Weg beschritten, den die SPD auch in Zukunft fortsetzen werden. Gemeinsam mit allen am Wohnungsbau Beteiligten schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum. So haben wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und werden dies aufgrund des steigenden Bedarfs nach Sozialwohnungen weiterführen. Mit Investitionsanreizen und bundesweit einheitlichen Standards wollen wir gemeinsam mit den Ländern Bauen attraktiver machen und so die Neubautätigkeit ankurbeln. Dazu gehört, dass Kommunen schneller und besser planen können. Ziel ist eine Stärkung des gemeinwohlorientierten Sektors auf dem Wohnungsmarkt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB