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Frage von Viktor M. •

Frage an Martin Dörmann von Viktor M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

guten Morgen,
wie kommen Sie zu der Ansicht, dass Algerien, Marokko und Tunesien sichere herkunftsländer sind, aus denen niemand fliehen muss? Ich möchte diese erfreuliche Nachricht auch empfangen. Daß Ihr Wahlkreis-Kollege von der CDU genauso denkt, wundert mich nicht. Aber von einmen SPD-Direktabgeordneten erwarte ich etwas mehr. Seit die Kanzlerin in der Flüchtlingsfrage umgefallen ist und wieder eine ganz unchristliche Politik betriebt, erwarte ich von der SPD, dass sie sich für die Unterprivileigerten dieser Welt einsetzt, und nicht AFD-Politik betreibt.
Dr. Viktor Matz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Matz,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ bedeutet gerade nicht, dass das Asylrecht für diese Staaten nicht angewandt wird. Menschen aus diesen Ländern haben auch weiterhin das Recht auf individuelle Prüfung ihres Asylgesuchs und erhalten Asyl, wenn ihr Gesuch begründet ist. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ändert an diesem verfassungsrechtlichen Grundsatz nichts und führt keineswegs zwangsläufig zu falschen Entscheidungen. Auch heute schon erhalten nur ganz wenige Menschen aus den drei nordafrikanischen Staaten überhaupt Schutz in Deutschland. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich das Verhältnis von positiv und negativ beschiedenen Asylanträgen nach der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat grundsätzlich ändern wird.
Was sich ändert, ist die Behandlung und die Dauer von Asylanträgen aus diesen Herkunftsstaaten: Durch eine Beweislastumkehr, eine verkürzte Rechtsmittelfrist und eine verkürzte Ausreisefrist werden sie zügiger bearbeitet und entschieden. In diesen Ländern sind generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten. Asylanträge von Menschen aus Marokko, Algerien und Tunesien haben daher auch eine geringe Erfolgsaussicht. Allerdings belastet die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden und die Bearbeitung ihrer Asylanträge Bund, Länder und Kommunen erheblich, was nicht zuletzt zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden geht, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Die Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten haben die Vorsitzenden der die Regierungskoalition tragenden Parteien im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Optimierung und Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen. Ziel ist dabei, schneller Rechtssicherheit herzustellen, damit diejenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, schnell integriert werden können und alle dafür notwendigen Maßnahmen erhalten, aber auch damit diejenigen Flüchtlinge, die keinen Bleibegrund haben, schneller wissen, dass sie unser Land wieder verlassen müssen. Da ich diese Vereinbarung mittrage, habe ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt.
Die SPD hat in den Verhandlungen zum Asylpaket II auch Maßnahmen durchgesetzt, die wesentliche Verbesserungen mit sich bringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhöhen wir den Schutz minderjähriger Geflüchteter. So dürfen Beschäftigte und regelmäßig ehrenamtlich tätige Personen in Flüchtlingsunterkünften, die in Kontakt zu Minderjährigen stehen, nicht durch Gewalt- und Sexualdelikte aufgefallen sein und müssen daher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Darüber hinaus haben wir vereinbart, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Regelungen für mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe zu schaffen. Auszubildende sollen für die Dauer ihrer Ausbildung (3 Jahre) und weitere 2 Jahre danach ein Aufenthaltsrecht bekommen.
In einem weiteren Schritt gilt es, mit umfassenden Maßnahmen die gesellschaftliche Integration geflüchteter Menschen erfolgreich zu gestalten. Hierzu haben wir in dieser Woche den Entwurf eines Integrationsgesetzes in den Bundestag eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB