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Frage von Felix K. •

Frage an Martin Burkert von Felix K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Burkert,

könnten Sie mir bitte erläutern welche Maßnahmen es zum Schutz vor Cyber Mobbing von politischer Seite aus gibt und wie/ob Sie sich da in irgendeiner Weise einsetzen? Bzw. wie würden Sie die bisherigen Bemühungen der großen Koalition in dieser Hinsicht einschätzen?

Vielen lieben Dank und einen schönen Abend noch.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Krauß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krauß,

im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen verbessern werden, da die Folgen für die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamierten Opfer besonders gravierend sind. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht wurden bereits wichtige Regelungen geschaffen. So dürfen beispielsweise künftig keine Bildaufnahmen mehr unbefugt hergestellt werden, die die Hilflosigkeit von Personen zur Schau stellen. Auch Bilder, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, dürfen künftig nicht mehr zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus diskutieren wir derzeit intensiv, wie wir die Rechtsdurchsetzung insbesondere in den Sozialen Netzwerken verbessern können. Hierzu hat die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche ein Positionspapier beschlossen, welches unter folgendem Link abrufbar ist: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/20170307_positionspapier_fakenews_beschluss_spd-btf.pdf

Mit dem Positionspapier Fake News und Co.: Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verbessern schlägt die SPD-Bundestagsfraktion zahlreiche konkrete Maßnahmen vor, um wirksamer gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken, etwa Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Beleidigungen, Verleumdungen oder auch Volksverhetzung, vorzugehen. Dabei geht es nicht um die Schaffung neuer Straftatbestände und schon gar nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um die Durchsetzung geltenden Rechts in den sozialen Medien.

Auch die Anbieter der sozialen Netzwerke haben eine Verantwortung, der sie endlich gerecht werden müssen. Da das bisherige Instrumentarium und die zugesagten Selbstverpflichtungen seitens der sozialen Netzwerke nicht ausreichend greifen und es erhebliche Probleme bei der Rechtsdurchsetzung gibt, bedarf es einer gesetzlichen Konkretisierung. Wie schwierig es ist, geltendes Recht durchzusetzen, zeigt beispielsweise die gestrige Facebook-Entscheidung des Landgerichtes Würzburg, bei der schon die Feststellung der gerichtlichen Zuständigkeit schwierig war.

Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt eine Kombination aus rechtlichen Vorgaben vor, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung zur Einrichtung einer rechtlich verbindlichen Kontaktstelle in Deutschland, einer Konkretisierung des vorzuhaltenden Beschwerdemanagements und der Verfahren bei der Entfernung rechtswidriger Inhalte nach Kenntnis sowie von Instrumenten der regulierten Selbstregulierung. Notwendig ist darüber hinaus ein stärkeres zivilgesellschaftliches Engagement, um beispielsweise Betreiber auf entsprechende Inhalte hinzuweisen, Rechtsverletzungen anzuzeigen und zu verfolgen, da Löschung von strafbaren Inhalten allein keine Lösung ist.

Die Koalition wird einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert