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Martin Burkert
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Frage von Frank B. •

Frage an Martin Burkert von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Burkert,

ich habe mir heute Morgen (10.05.2013) ganz zufällig einen Teil vom Morgenmagazin angesehen. Eines der Themen war das Tempolimit. Darin kamen auch Sie vor.
Sie forderten über solche Themen wie Tempolimit 120 Km/h auf Autobahnen Volksentscheide. Ich hoffe Abgeordnetenwatch traut Ihnen zu sich an Ihre Aussage zu erinnern, so dass ich nicht mühsam einen passenden Link suchen muss.
Seit Anfang 2006 ist im Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition zum Thema Volksentscheid in Bearbeitung (falls man bei einer achtjährigen Umsetzung des Grundgesetzes noch von Arbeit reden kann). https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2005/_11/_03/Petition_24.nc.html

Nun zu meinen Fragen:
- Wie hoch ist das Quorum, welches erreicht werden muss, um einen Volksentscheid auf Bundesebene für gültig erklären zu können/müssen?
- Wie ist die zeitliche Spanne geplant zwischen der Feststellung eines Volksentscheides und dem Zeitpunkt an dem dieser stattfindet?
- Wer darf an einem Volksentscheid teilnehmen?
- In welchen Zeiträumen vor einem Volksentscheid darf plakatiert werden?
- Wie hoch schätzen Sie die Kosten für einen Volksentscheid?
- Angenommen ich wollte einen Volksentscheid starten:
1. Wie viele Menschen müssten meinen Volksentscheid unterstützen?
2. Wer darf meinen Volksentscheid unterstützen?
3. Wie viel Zeit hätte ich, um die nötigen Unterschriften zu sammeln?
4. Gäbe es einen finanziellen Ausgleich für mich wenn der Volksentscheid startet?
5. In welchem Zeitraum muss der Volksentscheid nach erfolgreichem Einreichen durchgeführt werden?

Nach über 60 Jahren Grundgesetz gibt es leider kein Gesetz zu verbrieften Rechten wie dem Volksentscheid, trotz Ewigkeitsklausel. Ich war schon für Mehr Demokratie e. V. und mit dem Omnibus der direkten Demokratie unterwegs, um mich für Volksentscheide auf Bundesebene einzusetzen. Darum mein großes Interesse an Ihrer Aussage im MoMa.

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen
MfG
Frank Borgmann

Portrait von Martin Burkert
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borgmann,

bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort auf Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de mit großer Verspätung kommt.

Mitte Juni haben wir mit unseren Gesetzentwürfen zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum sowie eines Bundesabstimmungsgesetzes ein großes Vorhaben auf den parlamentarischen Weg gebracht. Es war nicht unser erster Anlauf: Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Im Jahr 2002 hatten wir zusammen mit dem damaligen Koalitionspartner erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, bedarf es aber einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat.

Wir wollen mehr Transparenz und mehr Teilhabe und wir greifen den Wunsch vieler Menschen auf, mehr mitreden und sich mehr beteiligen zu wollen – anders und öfters als alle vier Jahre durch die Wahl von Abgeordneten. Die Einführung von Elementen direkter Demokratie im Bund gibt die Möglichkeit, sich mehr zu beteiligen. Wir hatten die Einführung von Volksentscheiden im Bund auch in unserem Regierungsprogramm stehen. Unsere Initiative schließt eine Lücke: In den Kommunen und auf Ebene aller 16 Bundesländer, in der Europäischen Union und auf der nationalstaatlichen Ebene vieler unserer Nachbarn gibt es die Möglichkeit von Volksabstimmungen. Auch unser Grundgesetz erwähnt Abstimmungen ausdrücklich, kennt aber bisher (außer Länderneugliederung und Ersatz des GG) keinen Anwendungsmechanismus dafür. Das wollen wir ändern.

Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung umfasst – nach dem Muster der Mehrheit der Bundesländer – ein dreistufiges Verfahren mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Neben diesen Instrumenten der aktiven Gestaltung sieht unser Vorschlag auch volksbegehrte Referenden als lediglich reaktive Möglichkeit der Korrektur des Parlamentsgesetzgebers vor. Hier wird in Deutschland Neuland betreten. Das gilt auch für die Möglichkeit des Bundestages, mit 2/3-Mehrheit dem Bundesvolk Gesetze oder Sachfragen zur Entscheidung vorzulegen (Parlamentsreferendum). Die Quoren für direktdemokratische Instrumente sind „niedrigschwellig“ angesetzt (100.000 Unterschriften für die Volksinitiative, 1.000.000 Eintragungen beim Volksbegehren). Gegenstand von Volksinitiativen können der Erlass eines Bundesgesetzes oder die Befassung mit bestimmten Sachfragen sein. Deutlich höher liegt die Hürde auf der dritten Stufe, beim Volksentscheid. Hier gilt ein 25-prozentiges Zustimmungsquorum. Das entspricht gut 15 Millionen Stimmen.

Die Entwürfe sehen bei der Gestaltung der direktdemokratischen Verfahren vor, Bundestag und Bundesrat von Anfang an einzubinden und einen Dialog zwischen Parlament und den Vertrauenspersonen der jeweiligen Initiative zu ermöglichen. Das Verfahren wurde zeitlich gestreckt und um die Option der Modifikation der Vorlagen ergänzt, um eine breite öffentliche Debatte zu ermöglichen und Kompromisse zu erleichtern.

Ein wichtiger Punkt ist die Abbildung unserer föderalen Struktur im Verfahren der bundesweiten Volksabstimmung. Neben eine an das Schweizerische „Ständemehr“ angelehnte Regelung treten hier prozedurale Sicherungen in Gestalt von Mitwirkungsrechten des Bundesrates, die sowohl die Interessen der Länder wahren als auch sicherstellen, dass der Sachverstand der Landesexekutiven volksinitiierten Gesetzen nützen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert

--
Büro Martin Burkert, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel. (030) 227-73363 oder -73364
Fax (030) 227-76162

www.martin-burkert.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Samstag, 11. Mai 2013 14:05
An: Burkert Martin
Betreff: Eine Frage an Sie vom 10.05.2013 16:33

Sehr geehrter Herr Burkert,

Frank Borgmann aus Wuppertal hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de (Bundestag) bzgl. des Themas "Demokratie und
Bürgerrechte" eine Frage an Sie.

Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
beantworten würden).
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Sehr geehrter Herr Burkert,

ich habe mir heute Morgen (10.05.2013) ganz zufällig einen Teil vom
Morgenmagazin angesehen. Eines der Themen war das Tempolimit. Darin kamen
auch Sie vor.
Sie forderten über solche Themen wie Tempolimit 120 Km/h auf Autobahnen
Volksentscheide. Ich hoffe Abgeordnetenwatch traut Ihnen zu sich an Ihre
Aussage zu erinnern, so dass ich nicht mühsam einen passenden Link suchen
muss.
Seit Anfang 2006 ist im Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition
zum Thema Volksentscheid in Bearbeitung (falls man bei einer achtjährigen
Umsetzung des Grundgesetzes noch von Arbeit reden kann).
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2005/_11/_03/Petition_24.nc.html

Nun zu meinen Fragen:
- Wie hoch ist das Quorum, welches erreicht werden muss, um einen
Volksentscheid auf Bundesebene für gültig erklären zu können/müssen?
- Wie ist die zeitliche Spanne geplant zwischen der Feststellung eines
Volksentscheides und dem Zeitpunkt an dem dieser stattfindet?
- Wer darf an einem Volksentscheid teilnehmen?
- In welchen Zeiträumen vor einem Volksentscheid darf plakatiert werden?
- Wie hoch schätzen Sie die Kosten für einen Volksentscheid?
- Angenommen ich wollte einen Volksentscheid starten:
1. Wie viele Menschen müssten meinen Volksentscheid unterstützen?
2. Wer darf meinen Volksentscheid unterstützen?
3. Wie viel Zeit hätte ich, um die nötigen Unterschriften zu sammeln?
4. Gäbe es einen finanziellen Ausgleich für mich wenn der Volksentscheid
startet?
5. In welchem Zeitraum muss der Volksentscheid nach erfolgreichem
Einreichen durchgeführt werden?

Nach über 60 Jahren Grundgesetz gibt es leider kein Gesetz zu verbrieften
Rechten wie dem Volksentscheid, trotz Ewigkeitsklausel. Ich war schon für
Mehr Demokratie e. V. und mit dem Omnibus der direkten Demokratie
unterwegs, um mich für Volksentscheide auf Bundesebene einzusetzen. Darum
mein großes Interesse an Ihrer Aussage im MoMa.

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen
MfG
Frank Borgmann

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Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37519--f378921.html#q378921

Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von Frank Borgmann)

Ich erkläre mich durch Beantwortung dieser e-Mail mit der
Veröffentlichung meiner Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de und mit der
dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse beim Beantworten
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