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Frage von Heinrich V. •

Frage an Martin Burkert von Heinrich V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Burkert,

der Justiz- und Psychiatrieskandal Gustl Mollath ist Ihnen doch sicherlich nicht verborgen geblieben, oder?

Was können Sie dazu beitragen, dass Herr Mollath (Ihr Nürnberger Landsmann) schnellstens wieder in Freiheit kommt?

Wie man der heutigen Rheinischen Post entnehmen kann, wurde gestern im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches eine Zwangsbehandlung mit schlimmsten Nervengiften ab sofort wieder möglich macht. Siehe: http://bit.ly/104m49Y

Haben Sie im Bundestag dafür gestimmt?

Bitte gebe Sie mir kurzfristig Antwort.

Mit freundlichen Grüßen nach Nürnberg

Heinrich Vetter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vetter,

bitte entschuldigen Sie die enorme Verspätung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage. Bei der Überprüfung meines Profils für die 18. WP ist mir aufgefallen, dass ich Ihnen noch eine Antwort schuldig bin.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Gustl Mollath einen Verstoß gegen Grundrechte bestätigt. Man kann nach der über siebenjährigen Unterbringung eines Bürgers aufgrund eines fehlerhaften Urteils nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ohne die öffentliche Debatte wäre er wohl nicht entlassen worden. Die Abgeordneten der SPD im bayerischen Landtag haben durch ihre hartnäckige Arbeit im Untersuchungsausschuss einen Beitrag zur Gerechtigkeit leisten können. Sie haben das Versagen der Behörden öffentlich nachgewiesen. Sie haben gegen den Widerstand von CSU und FDP durchgesetzt, dass Herr Mollath im Untersuchungsausschuss öffentlich angehört wurde.

Was das Thema Zwangsbehandlung angeht: Einer Studie zufolge könnte etwa jeder dritte Europäer in eine Situation geraten, die zu einer Zwangsbehandlung führen könne: Angststörungen, Sucht, Psychosen und Depressionen. In solchen Situationen erfordert es kompetente aber vor allem auch behutsame Ärzte, die mit Einfühlungsvermögen für den Patienten entscheiden, damit er baldmöglichst wieder ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Unsere Fachpolitiker haben den Gesetzentwurf nach den Beratungen im Fachausschuss als ausgewogen beurteilt. Er schaffe den "Ausgleich zwischen Recht auf freie Selbstbestimmung und Schutz vor erheblicher Selbstgefährdung".

Mit freundlichem Gruß

Martin Burkert