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Frage von Jörg J. •

Frage an Martin Burkert von Jörg J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Burkert,

ich habe ihre Antwort auf die Frage von Herrn Böckler zur Aufhebung des Bestandsschutz im EEG 2009 gelesen und muß nun feststellen, dass ihre Antwort fast wortwörtlich der Antwort ihres Kollegen Christoph Pries an einen Herrn Rüschoff entspricht.

Dieses sieht mir nach einer von der Partei vorgegebenen Standardantwort aus. Sind die heutigen Abgeordneten der SPD nicht mehr in der Lage, eine eigene dedizierte Meinung zu einem Thema zu haben und diese mit eigenen Worten zu formulieren? Sie sind als Abgeordneter im Sinne des Grundgesetzes als unabhängiges, nur seinem Gewissen verpflichtetes Mitglied des Bundestages gewählt.

Bei dieser bisher in der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Rechtslage, erwarte ich als Bürger, auf eine Frage eine entsprechende Antwort.

Wie stehen Sie, der Abgeordnete Martin Burkert, zur Frage des Bestandsschutz im EEG 2009 für räumlich zusammenhängende, technisch eigenständige Biogasanlagen.

Für eine eigenständige Antwort danke ich Ihnen.

Mit freundlichem Gruß,
Jörg Jagnow

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jagnow,

Herr Pries und ich sind seit Anfang der Legislaturperiode im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und arbeiten in der Arbeitsgruppe Umwelt der SPD-Fraktion zusammen. In der Arbeitsgruppe bereiten wir als Fachpolitiker der SPD-Fraktion für Umweltpolitik Gesetzesentwürfe vor, die dann mit unserem Koalitionspartner in vielen Verhandlungen abgestimmt werden. Gemeinsam erarbeiten wir in der AG Stellungnahmen zu bestimmten umweltpolitischen Fragestellungen.

Als Kollegen in der AG Umwelt ist es also nicht verwunderlich, dass Herr Pries und ich die gleiche Meinung zu diesem Thema vertreten. In der Arbeitsgruppe haben wir monatelang zu diesem Problem unsere Meinung gebildet und sie gegenüber unserem Koalitionspartner und nach außen so vertreten.

Ich kann deshalb nur noch einmal betonen: Wir haben über mehrere Jahre hinweg die missbräuchlichen Nutzung des Anlagenbegriffes einzelner Betreiber von Biomasseanlagen genau beobachtet: Diese haben in Kenntnis der Vorschrift ihre Anlagen modulartig aufgebaut, um die hohe Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. Den Gesetzeszweck des § 3 II EEG 2004 haben sie bewusst umgangen und Vollzugslücken ausgenutzt. Dieses Vorgehen war und ist rechtswidrig: Nur so haben die Betreiber den erhöhten Vergütungssatz erlangt. Dies hat die Bundesregierung im August 2006 auf Antrag des Bundesrates auch ausdrücklich festgestellt. Die Bundesregierung hat daraufhin im Rahmen des EEG 2009 eine Klarstellung in § 19 EEG vorgeschlagen, welche die beide Koalitionsfraktionen verabschiedet haben. Diese Regelung ist inhaltlich identisch mit der bisherigen Regelung aus dem EEG 2004 und somit keine Neuregelung. Damit stellt sich nicht die Frage nach einem Bestandsschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert