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Martin Börschel
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Frage von Michael G. •

Frage an Martin Börschel von Michael G. bezüglich Finanzen

Nur eine MINI-Frage:

Zahlen die großen Filialkonzerne, wie ALDI und Co. Ihre Gewerbesteuern für bzw. an die Kommunen des Stammsitzes (bei ALI = Mülheim / Ruhr) oder an und für jedes Kaff, wo die jeweilige Filiale steht ?

So und nun los in den Wahlkampf !

Ich will Hanelore Kraft als Ministerpräsidentin und vielleicht auch später in Berlin sehen !

Viel Erfolg und eine rauschende Wahlsieg- Party am Sonntag-Abend

Ihr Michael Geus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Geus,

Wenn alle MINI-Fragen so einen grundsätzlichen Gehalt hätten, möchte ich die MAXI-Fragen nicht sehen. :-) Ich versuche trotzdem Ihre Frage vom vom 11.05.2012 nach bestem Wissen und Gewissen schnell zu beantworten:

Bei mehreren Betriebsstätten eines Gewerbebetriebes wird eine Gewerbesteuerzerlegung vorgenommen, so dass jede Gemeinde zu einem Anteil von der Steuerkraft des Unternehmens profitiert.

Der Steuermessbetrag ist in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen, wenn mehrere Betriebsstätten zur Ausführung desselben Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten werden (§ 28 Abs. 1 S. 1 GewStG).Als Maßstab für die Zerlegung werden die Arbeitslöhne herangezogen (§ 29 GewStG). Dabei ist die Summe aller Arbeitslöhne zu bilden und diese ins Verhältnis mit den jeweiligen Summen der Arbeitslöhne in den einzelnen Betriebsstätten zu setzen. Dabei sind nur die im Erhebungszeitraum bezahlten Arbeitslöhne zu berücksichtigen. Die Arbeitslöhne sind auf volle 1000 - abzurunden.

Das klingt kompliziert, ist es aber leider auch...

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen und danke für die guten Wünsche

Martin Börschel