Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von Tina R. •

Frage an Martin Bachhuber von Tina R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bachhuber,
als Studentin der Politikwissenschaft bin ich sehr an der Arbeit von Politikern interessiert und möchte nach dem Studium selbst in der Bundespolitik aktiv werden. Daher ist die aktuell diskutierte Frage der cent-genauen Offenlegung von Nebeneinkünften für mich persönlich sehr relevant.
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Vorschlag? Wie würden Sie im Falle einer eingebrachten Gesetzesvorlage abstimmen?
Ich freue mich über eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Reindl

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Reindl,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der centgenauen Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten.

Wie Sie sicher wissen, hat der Deutsche Bundestag erst vor wenigen Wochen ein Zehn-Stufen-Modell zur Veröffentlichung der Daten beschlossen. Damit wird für erheblich mehr Transparenz gesorgt, auch wenn damit eine centgenaue Offenlegung nur auf freiwilliger Basis möglich ist.

Im Bayerischen Landtag ist derzeit eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt, eine Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte vorzubereiten, die dann vom Landtag beschlossen werden muss.

Um in diesem Zusammenhang Missverständnissen vorzubeugen: Dass die Regierungskoalition im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag der SPD auf centgenaue Offenlegung abgelehnt hat, liegt ausschließlich darin begründet, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zunächst abgewartet werden sollen.

Ich persönlich hätte auch gegen die centgenaue Offenlegung keine Einwände, weil ein Höchstmaß an Transparenz sicherlich auch dazu beiträgt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik zu stärken.

Allerdings muss bei einer derartigen Regelung gewährleistet sei, dass die berechtigten Interessen Dritter geschützt werden. Dies gilt vor allem für Nebeneinkünfte, die im Rahmen einer Tätigkeit erzielt werden, bei der eine Verschwiegenheitsplicht (z.B. bei Rechtsanwälten oder Ärzten) besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bachhuber, MdL