Frage von Peter G. • 26.10.2022
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Antwort von Markus Rösler
Bündnis 90/Die Grünen
• 09.11.2022

Laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Energiepreispauschale (EPP), dass ein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung bezogen wird. Laut §19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes handelt es sich bei den Bezügen aus dem Vorruhestand jedoch um einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung. Aufgrund dieser bundesweit einheitlichen Regelung erhalten Bürger:innen mit Vorruhestandsbezügen keine EPP.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 20.10.2022

Für erkrankte Personen ist es dringend notwendig, zeitnah das weitere Vorgehen auf Bund- und Länderebene festzulegen. Dabei spielen die Erkenntnisse, die wir über die Folgen von Corona bzw. der Impfung haben, eine entscheidende Rolle.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 25.10.2022

So werden wir als Land Baden-Württemberg, speziell auf unsere grüne Initiative hin, ab 1.1.2023 über das sogenannte "Viersäulen-Modell" im Bereich der Krankenversicherung insbesondere für Beamtinnen und Beamten der niedrigeren Gehaltsklassen attraktivere und günstigere Wahloptionen anbieten. 

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Bündnis 90/Die Grünen
• 06.04.2022

Da ich den von Ihnen angesprochenen Einzelfall nicht detaillierter kenne und beurteilen kann, traue ich mir auch nicht zu, eventuelle Kompetenzmängel in Behörden zu beurteilen.

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