Markus Rinderspacher
Markus Rinderspacher
SPD
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Frage von Bianca S. •

Frage an Markus Rinderspacher von Bianca S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

Über die Website des Tierschutzvereins München e.V. habe ich erfahren, dass Sie vergangene Woche auf dem Münchner Odeonsplatz an einer Demonstration der Bayerischen Tierschutzverbände teilgenommen haben und sich für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in Bayern ausgesprochen haben. Meine Frage lautet: Was unternehmen Sie und die SPD um das Verbandsklagerecht in Bayern zu verwirklichen?

Danke.
Mit freundlichen Grüßen.

Bianca Steinbauer

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Steinbauer,

Tiere haben keinen Anwalt und brauchen deshalb die Verbandsklage. Erst mit dem Verbandsklagerecht können behördliche Entscheidungen auf den Prüfstand unabhängiger Gerichte gestellt werden.

Die Landtags-SPD hat bereits 2 Mal einen Gesetzentwurf für ein solches Tierschutz-Verbandsklagerecht im Bayerischen Landtag eingebracht hat. Erstmals 2007 - bei Ablehnung der CSU-Mehrheit. Eine weitere SPD-Initiative wurde zuletzt am 2. März 2011, also vor knapp anderthalb Jahren, von CSU, von FDP und von Freien Wählern abgelehnt.

Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit, im Naturschutz hat sie sich seit vielen Jahren bewährt. Auch Verbraucherschutzorganisationen dürfen gegen Rechtsverstöße vor Gericht gehen, obwohl jeder Verbraucher grundsätzlich selbst klagebefugt ist. Warum dann nicht auch im Tierschutz?

Tierschutz ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang. Art 20a des GG und Art 141 Abs 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung legen fest, dass wir verpflichtet sind, effektiven Tierschutz zu leisten. Unsere Verpflichtung umfasst 3 Bereiche. Das sind zum einen der Schutz vor nicht artgerechter Haltung, zum anderen der Schutz vor vermeidbarem Leiden sowie der Schutz vor Zerstörung des Lebensraums.

Trotz der Staatszielbestimmung und obwohl Tiere im Tierschutzgesetz als schutzbedürftige Lebewesen und Mitgeschöpfe rechtlich anerkannt und um ihrer selbst Willen geschützt werden, wird ihnen in Bayern bisher kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen könnte.

Als erstes Bundesland hat Bremen ein Gesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen verabschiedet, das am 6. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Hannelore Kraft an der Spitze soll noch in diesem Jahr ein umfassendes Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen eingeführt werden.

In Bayern, so viel steht fest, wird es ein Verbandsklagerecht im Tierschutz erst dann geben, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag verändern.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher

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