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Markus Löning
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Frage von Jochen H. •

Frage an Markus Löning von Jochen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Löning,

ich habe gesehen, dass Sie sich nicht an der Abstimmung für/gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet beteiligt haben und muss sagen: Ich bin sehr enttäuscht!

War/ist Ihnen diese Abstimmung nicht wichtig genug?
Wie ist überhaupt ihre Haltung zu diesem Gesetz?

Die Bundestagswahl rückt näher und ich suche nach Kandidaten, denen ich meine Erststimme geben kann/will. Ihre beiden "Kollegen" von SPD und CDU haben sich mit der Zustimmung des Gesetzes für mich unwählbar gemacht...

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hencke,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich an der Abstimmung nicht teilnehmen konnte, da ich in meiner Funktion als europapolitischer Sprecher meiner Fraktion zu politischen Gesprächen in Brüssel gewesen bin.

Gerne erläutere ich Ihnen meine Haltung zur Bekämpfung der Kinderpornographie und zu dem Gesetz der Bundesregierung.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.

Das Gesetz zur Internet-Sperrung, auf das sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben, ist jedoch nicht geeignet, tatsächlich gegen das widerliche und schreckliche Verbrechen der Kinderpornographie vorzugehen. Die Koalitionsfraktionen streuen den Menschen Sand in die Augen und gaukeln ihnen vor, entschieden gegen die entsetzliche Zurschaustellung von Kindesmissbrauch vorzugehen. Tatsächlich aber sind Internet-Sperrungen kein taugliches Mittel.

Für einen untauglichen Ansatz nimmt die Bundesregierung aber erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen in Kauf. So gibt es nach wie vor keine rechtsstaatlich einwandfreie Kontrolle der geheimen Sperrlisten des BKA. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Dies ist umso bedenklicher, als eine Sperrung einen Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit darstellt. Die Koalition verweigert sich beharrlich der verfassungsrechtlichen Realität und ignoriert zudem die fehlende Bundeszuständigkeit für Gefahrenabwehr und inhaltliche Medienkontrolle.

Mit freundlichem Gruß
Markus Löning MdB