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Markus Ferber
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Frage von Peter P. •

Frage an Markus Ferber von Peter P. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Ich finde es gut, dass an einem Urheberrecht für des Internet gefeilt wird. Allerdings habe ich große Bedenken, dass Upload-Filter so funktionieren werden, wie ihr euch das vorstellt. Am Beispiel YouTube kann ich meine Bedenken sehr gut Begründen. Das Content ID System - vergleichbar mit Upload-Filtern - ist fehlerhaft und führt täglich zu Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit. Videos und Kanäle werden ohne Überprüfung gelöscht. Mit Upload-Filtern wird das gleiche passieren. Wenn Online-Plattformen dann noch stärker in die Verantwortung gezogen werden (was eigentlich ganz gut ist), wird sich dieses Problem massiv verstärken. Sie sehen sich wegen hohen Strafen gezwungen Inhalte zu löschen.
Nicht zuletzt können Upload-Filter wissentlich oder unwissentlich missbraucht werden. Auch dazu gibt es zahlreiche Beispiele auf YouTube.

Ich halte Upload-Filter auf dem heutigen Stand der Technik für noch nicht richtig funktionsfähig.

Nun zu meinen Fragen:
Haben Sie diese Bedenken auch? Wie genau sollen Upload-Filter aufgebaut sein, um zwischen Inhalten zu unterscheiden und Missbrauch völlig zu vermeiden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem am 20. Juni im Rechtsausschuss abgestimmten Bericht noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.

Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Es ist klar, dass die Grundsätze des Urheberrechtes auch im Internet gelten müssen. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Die meisten Plattformen sind davon überhaupt nicht betroffen. Das gilt übrigens auch für Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, für die es eine eigene Ausnahme gibt.

Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich, denn letztendlich ist geistiges Eigentum grundrechtlich geschützt - und das gilt auch im Internet. Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen und etwa die Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit einschränken, sehe ich kritisch - aber dabei geht es in dieser Richtlinie auch nicht.

Am Ende brauchen wir Lösungen, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen. Für Ihre Bedenken habe ich Verständnis, darf Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass diese Richtlinie und die technischen Lösungen für einen besseren Urheberrechtsschutz eben nicht die Zensur des Internets zum Ziel haben. Hier läuft eine gezielte Desinformationskampagne der Betreiber großer Online-Plattformen, die ein Geschäftsmodell, das zulasten der Rechteinhaber geht, absichern wollen.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für die Übermittlung Ihrer Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich für die weitere politische Arbeit gern aufnehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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