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Markus Ferber
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Frage von Patrick L. •

Frage an Markus Ferber von Patrick L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ferber,

durch den Einsatz von Uploadfiltern, wie in Artikel 13 des neuen Urheberrechtsgesetz vorgeschlagen, besteht bei mir die Befürchtung, dass die entsprechenden Plattformen zu viele Beiträge löschen würden. Beispielsweise Beiträge, die sich kritisch, satirisch oder in irgend einer anderen Form mit einem Kunstwerk auseinander setzen, würden nach meinen Befürchtungen von den Uploadfiltern der Plattformen gelöscht werden, obwohl diese sich nur im Sinne des Zitatrechtes mit Werken auseinandersetzten.
Als Beispiel würde Videos des deutschen YouTube Kanals "Nerdkultur" anführen, der sich kritisch mit Werken aus dem Bereich Film auseinandersetz: https://www.youtube.com/channel/UCHyt6whzbCcG18q3m4ws6jw
Seine Videos würden vermutlich durch den Einsatz von Uploadfiltern gesperrt werden, da er zur nähren Erläuterung seiner Meinungen Ausschnitte aus Filmen verwendet.
Das Plattformen wie YouTube aus Angst vor Klagen in solchen Fällen überreagieren hat, zeigt meiner Meinung nach das Beispiel der "Adpocalypse" recht gut: https://www.br.de/puls/themen/netz/wie-youtube-das-internet-langweiliger-macht-100.html
Wie würden Sie dafür sorgen, dass Werke die im Sinne des Zitatrechtes handeln, nicht von den Plattformen durch die Uploadfilter gesperrt werden?

Mit freundlichen Grüßen
P. L.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie. Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem Abstimmungsergebnis vom 20. Juni noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.

Durch die Informationen, die die Rechteinhaber zur Verfügung stellen müssen, sollen Plattformen erkennen können, dass es sich um ein geschütztes Werk handelt. So soll der Schutz der urheberrechtlichen Werke gewährleistet werden. Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die bereits seit circa 10 Jahren existiert und zum Beispiel von YouTube auf freiwilliger Basis eingesetzt wird.

Generell arbeitet die Software, der sogenannte Uploadfilter, nur auf Grundlage der von den Rechteinhabern zur Verfügung gestellten Informationen. Folglich können auch nur deren urheberrechtlich geschützte Werke erkannt werden. Die Maßnahmen, die die Plattformen hier ergreifen sollen, um Urheberrechtsverletzungen zu erkennen, müssen ohne Frage in Einklang mit den Grundrechten stehen.

Ihre Bedenken zum sogenannten Overblocking kann ich verstehen. Aber grundsätzlich werden dort, wo Plattformen lizenzieren, wo Rechteinhaber keine Informationen zur Verfügung stellen, wo Inhalte hochgeladen werden, die nicht urheberrechtlich geschützt sind und wo jemand eigene urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Plattformen hoch lädt oder hochladen lässt, keine Uploads verhindert. Des Weiteren lässt Artikel 13 auch wie bisher sogenannte Memes im Hinblick auf die Parodie- oder Zitatfreiheit zu.

Für Ihre Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich in meine weitere politische Arbeit einbeziehen werde, möchte ich mich ganz herzlich bedanken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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