Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU
100 %
104 / 104 Fragen beantwortet
Frage von Sascha S. •

Frage an Markus Ferber von Sascha S. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Ferber,

vielen Dank für die Antwort vom 08.05.17. Ein Verbot von Angriffen gegen das Leben bzw. eine, ich sage mal Aufsicht Europa s darüber, bringt aber nichts, wenn Staatsanwälte in den Ländern das Recht haben,

- nur die Täter,
- die Zeugen des Täters zu hören. Dies ist die infozielle Einführung der Todesstrafe.

Justiz ist aber Aufgabengebiet jedes einzelnen Mitgliedslandes. Wie sichern Sie, dass die Länder sind an die EU Gesetze halten. Es gibt glaube eine Forderung der EU, die EU Resolution 1685, die Trennung zwischen Justiz und Staat, bis heute hält sich Deutschland nicht dran.

Portrait von Markus Ferber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Anmerkungen. Ich bin doch sehr verwundert, dass Sie die Trennung von Staat und Justiz fordern, um die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in Deutschland zu gewährleisten. Auch finde ich Ihre Argumente nicht schlüssig, dass durch unsere Gerichtsverfahren indirekt die Todesstrafe eingeführt wird. Ich vermute, Sie zweifeln die Unabhängigkeit der Gerichte an, doch ist dies gerade in unserem deutschen Staatssystem durch das Grundprinzip der Gewaltenteilung gewährleistet.

Die Staatsgewalt in Deutschland beruht auf dem Grundprinzip der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative und verhindert somit den Machtmissbrauch eines ungezügelten Machtträgers. Die Unabhängigkeit der Gewalten und deren wechselseitige Kontrolle garantieren die Freiheit des Einzelnen, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Unschuldsvermutung vor Gericht. Darüber hinaus werden die Gerichte mit freien und unabhängigen Richtern besetzt, womit wir unparteiische und freie Gerichtsverfahren gewährleisten.

Die Privatisierung der staatlichen Justiz, wie Sie dies in der Folge Ihrer Argumente fordern, würde doch nicht die Unabhängigkeit des Strafvollzugs gewährleisten. Das private Gericht wäre parteiisch und würde seine privaten Interessen verfolgen. Diese Willkür der Gerichte wäre für unsere Justiz und für den Strafvollzug verheerend.

Schließlich möchte ich gerne die Diskussion mit folgenden Bemerkungen abschließen, dass es völlig abwegig ist, dass die Todesstrafe in Deutschland wiedereingeführt wird, genauso dass wir unsere Gerichte privatisieren werden.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU