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Frage von Ilona Lydia A. •

Frage an Mark Hauptmann von Ilona Lydia A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hauptmann,

ich möchte gerne wissen, was Sie konkret dafür tun können, dass die Petition 90088 endlich öffentlich gemacht wird. Die Petition dient der Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist immer noch nicht veröffentlicht. Weit höhere Petitions-IDs wurden bereits veröffentlicht. Diese Verzögerung durch den Gesundheitsausschuss ist indiskutabel.

Diese Vorgänge nehmen der Bürgerschaft ein allgemein anerkanntes demokratisches Grundrecht durch Inaktivität.

Was könnten Sie tun, um diesen Missstand zu beseitigen, damit es zur längst überfälligen Veröffentlichung kommt?

Besten Dank vorab für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Ilona A.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau A.,

der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt die nach Artikel 17 Grundgesetz an den Deutschen Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden betreffend Bundesgesetzen und Entscheidungen von Bundesbehörden. Ob eine Petition von wichtigem allgemeinen Interesse auf Antrag öffentlich zur Diskussion gestellt wird, liegt im Ermessen des Petitionsausschusses. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition. Unbedingt notwendig ist jedenfalls die Zustimmung zur Veröffentlichung durch die Petenten.

Weitere Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind, insbesondere keine sachgleichen Angelegenheiten im Ausschuss behandelt wurden oder werden und eine angemessene öffentliche Präsentation gewährleistet ist. In Hinblick auf die Veröffentlichung wird ein strenger Bewertungsmaßstab angelegt.

Die Gründe für eine Nichtveröffentlichung werden den Petenten auf Verlangen mitgeteilt. Aus einer Ablehnung der Veröffentlichung entstehen den Petenten im parlamentarischen Prüfverfahren keine Nachteile.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann, MdB