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Frage von Ina E. •

Frage an Mark Hauptmann von Ina E.

Hallo Herr Hauptmann,

wie sieht ihre Meinung zum Thema Fracking aus?

Gruß Ina Ehrhardt

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Sehr geehrte Frau Ehrhardt,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking. Gerne möchte ich im Folgenden dazu Stellung nehmen. Aus Perspektive des Umweltschutzes, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht, ist die derzeitige Rechtslage zur Fracking-Technologie mit großen Unsicherheiten behaftet. Eine Neuregelung der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Methode ist daher erforderlich. Für mich persönlich gilt, dass es weder beim Schutz der Gesundheit noch beim Schutz unseres Trinkwassers Kompromisse geben darf. Diese Übereinkunft ist auch im geplanten Fracking-Paket der Bundesregierung enthalten.

Das Paket sieht daher umfassende Änderungen unter anderem im Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor, um diesen Anliegen gerecht zu werden. Die Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie sollen deutlich verschärft werden. Das soll unter anderem durch ein Verbot von Fracking jeglicher Art in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung umgesetzt werden. Zudem soll für jede Form von Fracking künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit entsprechender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden. Die Wasserbehörden sollen ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.

Weiterhin sieht das Regelungspaket für Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb 3000-Metern Tiefe ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vor. Unter sehr strengen Umweltanforderungen soll hier lediglich eine eng begrenzte Zahl von wissenschaftlich begleiteten und überwachten Probebohrungen ermöglicht werden. Nach 2018 sollen nur in absoluten Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden können, die vorab von einer unabhängigen Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) geprüft werden. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt dann jedoch ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder.

Unter Berücksichtigung aller Umweltaspekte und der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, muss ein neuer Rechtsrahmen für die Fracking-Technologie auch Raum für Erkenntnisgewinne lassen. Ich begrüße es daher, dass die Bundesregierung in ihren Entwürfen Wissenschaft und Forschung eine zentrale Stellung einräumt. Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende steigt die Bedeutung von Gaskraftwerken als Sicherheitsreserve gegenüber den volatilen Energien wie Sonne und Wind. Abhängigkeiten von fremdem Gas, zum Beispiel aus Russland, können durch eigene Reserven gemindert werden.

Angesichts dieser Herausforderungen halte ich ein generelles Verbot der Fracking-Technologie für problematisch, sehe es aber für unabdingbar, den Umweltschutz und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger an erste Stelle zu setzen und die Vorrangstellung von Natur und Mensch auch gesetzlich zu verankern.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann
Mitglied des Deutschen Bundestages