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Frage von Rudolf M. •

Frage an Mark Hauptmann von Rudolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hauptmann, (CDU)

vor einiger Zeit habe ich Ihnen eine mail geschickt. In dieser mail schiderte ich Ihnen die Existenznot einiger Bürger im Ortsteil Nüßleshof von Hessles, Gemeinde Fambach. Diese mail war sehr umfangreich, daher unser Problem noch einmal in Kurzfassung.
Die Gemeinde Fambach hat einen Bebauungsplan für unseren Ortsteil ausgelegt. In diesem Plan wird ein Teil der Gebäude als Dauerwohnsitz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Ein anderer Teil der Gebäude wird in Abhängigkeit vom Lebensalter der Bewohner (50 Jahre) bis zum Ableben als ständiger Wohnsitz zugelassen. Danach werden diese Gebäude als Wochenendhäuser eingestuft. Diese Tatsache hat die Bewohner der zuletzt genannten Gebäude in existenzielle Angst versetzt. Sie sehen sich nach vielen Jahren Sanierung und Pflege der Gebäude um ihr Lebenswerk betrogen.
Als diese Gebäude nach der Wende von den jetzigen Besitzern von der Treuhand oder von der Gemeinde gekauft wurden, ist ihnen von dem damaligen Bürgermeister der Gemeinde ein generelles Wohnrecht zugesichert worden. Die betroffenen Bürger sehen sich in die DDR zurückversetzt, da das Prinzip der Gleichbehandlung im Rahmen dieses Bebauungsplans völlig außer Acht gelassen wird.
Priviligierte bekommen alle Rechte, Unterpriviligierte müssen sich schriftlich unterwerfen, daß nach dem Tode ihr Gebäude nichts mehr wert ist.
Da Sie mein Kandidat sind, würde ich mich über eine Antwort und Unterstützung für die verängstigten Bürger freuen.

Besten Dank im voraus

Ihr Rudolf Müller

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Müller,

für die Schilderung Ihres Anliegens auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de im September vergangenen Jahres bedanke ich mich. Gleichzeitig möchte ich Sie um Nachsicht bitten, dass die Beantwortung Ihrer Frage durch meine Wahl in den Deutschen Bundestag und den Beginn meiner Arbeit im Wahlkreis längere Zeit in Anspruch genommen hat.

Sie erläuterten in Ihrer Mail, dass im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplans für den Ortsteil Heßles, Bereich Nüßleshof verschiedene Einstufungen der dortigen Wohngebäude vorgenommen wurden.
Für die Sorge jener Bewohner, deren Häuser durch dieses Verfahren in Zukunft lediglich als Wochenendhäuser eingestuft sein werden, habe ich volles Verständnis. Bringt doch ein eigenes Haus immer die Notwendigkeit persönlichen und finanziellen Einsatzes für die Instandhaltung mit sich, der nun abgewertet erscheint.

Gleichwohl möchte ich Ihnen versichern, dass die Gemeinde Fambach alle gesetzlichen Bestimmungen im Zuge des Bebauungsplans eingehalten hat, auch wenn in der Vergangenheit Aussagen zu einem generellen Wohnrecht gegenüber Hausbesitzern gemacht worden sind.

Um eine, für alle Betroffenen zweifelsfreie Klärung in Ihrem geschilderten Fall zu erzielen, möchte ich Ihnen daher empfehlen, Ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtages vorzutragen. Dort wird es möglich sein, außerhalb des Verwaltungsverfahrens noch einmal eingehend über Ihre Beschwerde zu beraten.

Ich hoffe, Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit besten Grüßen

Ihr
Mark Hauptmann, MdB