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Marion Seelig
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Frage von Uve W. •

Frage an Marion Seelig von Uve W. bezüglich Recht

Nicht nur angesichts der aktuellen Zerstörungs- und Gewaltorgien an Fahrzeugen, Mehrfamilienhäusern und Infrastruktureinrichtungen rückt immer mehr in Mittelpunkt, dass den Menschen ein ohnmächtiges Gefühl der Unsicherheit und der Gefährdung zuwächst.
Auch die individuelle Gefährdung und Bedrohung der physischen Gesundheit im öffentlichen Raum und den Verkehrsmitteln tritt immer mehr deutlich in Vordergrund.
Ich beobachte in meinen Kiez eine Entrüstung über diese bereits monatelangen unerträglichen Zustände und daraus folgend eine gewisse "Aufrüstung" oder auch ernsthafte Überlegungen zum Wegziehen (Wer es sich leisten kann, verschwindet...).
Ist es von daher nicht doch dringendst geboten, dass sehr wohl der "Staat beobachtet und überwacht"....?
Und die "Angst vor dem Staat" nicht vielmehr absurd und unbegründet ist?
Wessen Rechte werden denn durch welche (unterlassenen) Massnahmen eingeschränkt?
Ist denn der Staat nicht die Politik und die Aufgabe der Politiker das Vertrauen in den Staat zu stärken, statt (un)heimliche Nischen und dunkle Areale für eine unsozialisierte Minderheit zu gewähren?
So und nur so ist Gewaltprävention doch wirklich machbar!
Wer bitte, hat Angst vor was....?

BG

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Weber,

natürlich hat der Staat die Pflicht, Sicherheit für seine Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Und der Berliner Senat tut dies beispielsweise mit einer eigenen Abteilung, in der viele Polizistinnen und Polizisten zusammen gezogen wurden, um die gefährlichen und durch nichts zu rechtfertigenden Autobrandstiftungen zu unterbinden. Dass es sehr schwierig ist, jemanden auf frischer Tat zu erwischen liegt in der Art und Weise der Tatbegehung: Nachts, schnell und einfach und keinem bestimmten Bezirk zugeordnet. Die Erfahrungen mit Video-Überwachung auf den Bahnhöfen der BVG lassen sich auf keinem Fall auf das Berliner Stadtgebiet übertragen. Und es ist nachweislich so, dass die Täter identifizierbar sind, aber die Tat nicht verhindert wird. Deshalb treten wir dafür ein, mehr Personal auf die Bahnhöfe und in die Verkehrsmittel zu schicken, um den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite zu stehen. Dazu hat die BVG ein Konzept vorgelegt und beginnt mit der Umsetzung. Auch die Präventionsarbeit hat bei der Berliner Polizei einen hohen Stellenwert. So ist u.a. die Entwicklung des 1.Mai in Kreuzberg auch dieser Präventionsarbeit in Schulen und Jugendclubs, in Vereinen und Bürgerinitiativen zu verdanken.

Wir finden nicht, dass der Staat zu wenig überwacht, sondern sogar die Gefahr besteht, dass die Datenflut, die jedermann, also auch die gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern betrifft, gerade nicht geeignet ist, Straftaten zu verhindern, sondern die Überwachung und Beobachtung da möglich sein soll, wo der Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht eingestuft. Die Frage ist doch, möchten Sie als gesetzestreuer Bürger auf Schritt und Tritt überwacht werden, soll der Staat wissen, auf welche Versammlung Sie gehen, mit wem Sie sich verabreden, an wen Sie e-mails schreiben oder mit wem Sie telefonieren?

Mit freundlichen Grüßen

Marion Seelig