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Marion Caspers-Merk
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Frage von Michael S. •

Frage an Marion Caspers-Merk von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,

mit großer Aufmerksamkeit habe ich die Vorgänge im Bezug auf eine Waffenrechtsverschärfung verfolgt. Das wieder eine Verschärfung des Waffenrecht als Folge der schrecklichen Morde in Winnenden kommen würde war mir schon am Tage des Vorfalles klar.
Das der Vater des Mörders dorch grobe Fahrläsigkeit diese Tat ermöglichte, sehe ich aber nicht als Anlass 2 Mio. legale Waffenbesitzer zu kiminalisieren.
Noch mehr hat mich schockiert, dass die Regierung diesen 2 Mio. Bürgern und Wähler in Ihren Grundrechten beschneiden will.

Zur Sache:

1. Was genau meint die SPD damit, daß "Waffenregister in Verbindung mit potentiell bedenklichen Äußerungen von Waffenbesitzern" geführt werden sollen?

Was ganz genau ist eine bedenkliche Äußerung? Wer meldet diese? Sollen Meldungen Dritter überprüft werden oder soll einfach alles geglaubt werden? Wo sollen die Äußerungen auf welche Art gespeichert werden? Wie lange sollen die Äußerungen gespeichet werden?

Ist das nicht die Wiederenführung des Denunziantentums und der Bürgerüberwachung nach Machart der DDR/Stasi? (Bürger melden Äußerungen anderer Bürger)

2.Weiter möchte die SPD, daß der Antragsteller bei Erlaubniserteilung Wohunungskontrollen zustimmt.
Aus welchem Grunde soll der Artikel 13 GG zwar für Verbrecher gelten, nicht aber für unbescholtene Waffenbesitzer?

Wer genau soll die Wohung wann und wie betreten dürfen? Was soll passieren, wenn der Waffenbesitzer bei einer geplanten Kontrolle nicht zu Hause ist? (Arbeit, Freizeit, Einkaufen, pp.)

3.Sollen weitere GG-Artikel für Waffenbesitzer außer Kaft gesetzt werden und wenn ja welche?

Glauben Sie nicht auch, daß sich die Verfasser des GG, also der parlamentarische Rat, etwas bei der Schaffung des GG (hier Artikel 13) etwas gedacht hat?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schiller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schiller,

das Waffenrecht dient nicht dazu, legale Waffenbesitzer zu diskriminieren. Es hat allein den Zweck alle Bürgerinnen und Bürger davor zu schützen, durch legale Waffen verletzt oder getötet zu werden. Wer eine Schusswaffe legal besitzt, ob zur Jagd, zum Sport oder als Waffensammler, der trägt eine ganz besonders große Verantwortung gegenüber seinen Mitbürgern. Wir kommen leider nicht daran vorbei, dass bei Tötungsdelikten auch immer wieder „legale“ Waffen benutzt werden. Die Tat von Winnenden, so monströs und einzigartig sie in ihrer Brutalität ist, ist ein weiterer Fall eines solchen Missbrauchs.

Der sicheren Verwahrung gefährlicher Waffen muss daher unser besonderes Augenmerk gelten. Daher sollen auch verdachtsunabhängige Kontrollen ermöglicht werden. Zur Zeit findet eine Überprüfung der sicheren Verwahrung nur bei begründeten Zweifeln an einer sicheren Aufbewahrung statt. Wir wollen, dass in Zukunft zunächst der Antragsteller vor Erteilung der Waffenbesitzerlaubnis nachweisen muss, dass er Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung der Waffen getroffen hat. Zusätzlich sollen die Waffenbesitzer verpflichtet werden, der Behörde die Möglichkeit verdachtsunabhängiger Kontrolle der sorgfältigen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition zu ermöglichen.

Auch wenn nicht sämtliche Waffenbesitzer tatsächlich kontrolliert werden können, wird alleine die ständige Möglichkeit unangemeldeter Kontrollen eine striktere Befolgung der Regeln veranlassen. Hierbei ist – außer bei Gefahr im Verzug - nicht vorgesehen, dass die Wohnung gegen den Willen des Berechtigten betreten werden kann. Wer seiner Pflicht zur Gestattung einer Kontrolle nicht entspricht, muss jedoch mit dem Entzug der Waffenbesitzkarte rechnen.
Die unsachgemäße Lagerung von Waffen oder Munition soll in Zukunft als Straftat verfolgt werden, falls hierdurch vorsätzlich die Gefahr des Verlustes der Waffe oder des Zugriffs Unbefugter verursacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Caspers-Merk, MdB