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Marion Caspers-Merk
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Frage von Peter F. •

Frage an Marion Caspers-Merk von Peter F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,
während meiner aktiven Berufszeit war ich Mitgied der firmeneigenen Pensionskasse. Zu dieser Kasse zahlte ich jeweils 45-50 % der Beiträge.
War anfangs noch die Regelung gültig, dass auch hier der Arbeitgeber die Hälfte der KV entrichtete, so muß ich heute die vollen 15,5% selbst zahlen. Nachdem ich ja die Beiträge von meinem Bruttoeinkommen zahlen musste, war dieser Teil ja bereits mit KV-Beträgen belastet. Nun hörte ich dass hier einige Klagen anhängig sind (Sozialgerichte ?)Können Sie mir bitte den derzeitigen Stand übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fischer

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Antwort von
SPD

Lieber Peter,

vielen Dank für Deine Anfrage, auf die ich Dir sehr gerne antworte.

In der von Dir angesprochenen Neuregelung hat es 2005 eine Klarstellung des Bundessozialgerichts gegeben. Das Gericht hat in einem Urteil (B12 KR 29/04 R) entschieden, dass es rechtens ist, auf so genannte Versorgungsbezüge (in Deinem Fall Pensionskasse) den vollen Krankenversicherungsbeitrag zu erheben. Ich kann verstehen, dass dies auf den ersten Blick ungerecht erscheint und im Einzelfall auch für Missstimmung sorgt. Ich halte diese Änderung jedoch für politisch vertretbar.

Die von Dir angesprochene Neuregelung geht auf das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Hintergrund für die Änderungen ist, dass die Beitragszahlungen der Rentner, die Ausgaben nicht mehr deckten. Während die Beiträge der Rentner die Ausgaben im Jahr 1973 beispielsweise noch zu 70 Prozent deckten, sank diese Quote bis heute auf 43 Prozent.

Das Solidarprinzip ist und bleibt jedoch untrennbarer Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die jüngere Generation trägt das höhere Krankheitsrisiko der Älteren mit. Die oben genannte prozentuale Verteilung zeigt jedoch, dass heute die Ausgaben des Gesundheitswesens wesentlich stärker als früher von den Beiträgen der Erwerbstätigen getragen werden. Es ist in meinen Augen demzufolge richtig, für einen gewissen Ausgleich zwischen den Erwerbstätigen und den Ruheständlern zu sorgen.

Lieber Peter, ich hoffe ich konnte Dir verdeutlichen, warum es zu dieser gesetzlichen Änderung gekommen ist.

Mit den besten Grüßen

Marion Caspers-Merk, MdB