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Frage von Andreas G. •

Frage an Mario Mieruch von Andreas G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Mieruch,

wie ist Ihre Meinung bezüglich eines flächendeckenden Tarifvertrages für Mitarbeiter in der Pflege?

Mit freundlichen Grüßen A. G.

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Antwort von
parteilos

Schönen guten Abend Herr G.,

bereits während der Koalitionsgespräche machten Ideen die Runde, die Anzahl der Pflegekräfte zu erhöhen oder mehr Gelder zur Verfügung zu stellen. Keiner hinterfragte jedoch, warum immer weniger Menschen einen Pflegeberuf ausüben wollen und wo hierbei im Alltag die wesentlichen Kritikpunkte liegen.

Grundsätzlich wäre eine solche tarifliche Regelung sehr zu begrüßen, damit dadurch wirklich flächendeckend für gleiche Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. Auf dem Weg dahin gilt es aber, für einen solchen Vertrag wichtige Rahmenbedingungen zu vereinbaren. So ist es meiner Auffassung nach u.a. dringend erforderlich, die Situation der OTA´s und MTA´s zu verbessern. Denn gerade in diesem Bereich können die Kliniken die Gehälter nach eigenem Ermessen "auswürfeln". Am Ende werden an diese Pflegekräfte aber im Alltag die gleichen Anforderungen gestellt bzw. Erwartungen vorausgesetzt, wie sie sonst eigentlich examinierte Kräfte bieten. Unterm Strich ist das nichts weiter als Lohndumping, gepaart mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragwürdigkeiten, das Personal so einzusetzen. So ist es längst überfällig, die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte bundesweit zu standardisieren und die Abschlüsse nach ebenso bundesweit festzulegenden Kriterien anzuerkennen.
Ferner endet im bisherigen TVöD die Regelung der Einkommensentwicklung für langjährige Betriebszugehörigkeiten zu früh. Hier sollte man den vorhandenen Stufenplanung nachjustieren, da insbesondere mit Blick auf die Rentenberechnung bereits Jahre vorher keine Einkommenssteigerung mehr ermöglicht wird.
Weiterhin müssen Nacht- oder Spätdienste, Rufbereitschaften etc. angemessen bezahlt werden (auch die entsprechenden Zuschläge). Der Zustand, dass man nach einem geleisteten Bereitschaftsdienst aufgrund des Arbeitszeitgesetzes morgens nach Hause geschickt wird, einem für den dann aber laufenden Arbeitstag gleichzeitig die Stunden abgezogen werden, ist unhaltbar. Auf diese Weise wird die Besonderheit des geleisteten Dienstes völlig aufgehoben.

Blickt man zurück auf den BAT-Anhang, so gab es einmal eine Regelung, welche dem Pflegepersonal ab einem bestimmten Lebensalter ermöglichte, eigenständig zu entscheiden, ob noch Ruf- oder Bereitschaftsdienste geleistet werden wollen bzw. können. Diese Regelung war aber eine Kann-Bestimmung, welche die Kliniken anwenden konnten, jedoch nicht mussten. Im Hinblick auf die körperlichen Belastungen der Pflegeberufe sollte auch dieser Punkt Bestandteil eines künftigen Tarifvertrages sein, diesmal jedoch verbindlich.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem wichtigen Thema haben, freue ich mich, wenn wir diese auch gerne unter den untenstehenden Kontaktdaten weiterführen können.

Es grüßt Sie herzlich

Mario Mieruch, MdB