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Mario Czaja
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Frage von David S. •

Frage an Mario Czaja von David S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Czaja,

im Zuge der aktuell in Berlin grassierenden Masern-Epidemie haben Sie sich für eine Impfplicht gegen Masern ausgesprochen - eine Position, die ich grundsätzlich unterstütze. Eine generelle Impfplicht in Deutschland scheint allerdings momentan mit erheblichen Hürden versehen zu sein. Was ich jedoch nicht verstehe, ist, warum das Land Berlin hier trotz des dramatischen Verlaufs nicht seine eigenen Möglichkeiten ausschöpft. Wäre es nicht denkbar, sowohl die Ausstellung eines Kitagutscheins als auch die Beteiligung des Landes an den Kinderbetreuungskosten unmittelbar an einen vorliegenden Impfschutz zu koppeln? Da es hierbei um freiwillige Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand geht und eine unmittelbare Verknüpfung zum Sachverhalt gegeben ist, wäre eine solche Verknüpfung aus meiner Sicht möglich und auch geboten.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen
David Schneider

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Vorschlag, die Frage des Impfschutzes als Voraussetzung für den Erhalt des KiTa-Gutschein festzuschreiben. Ihr Anliegen richtet sich primär an mich in meiner Funktion als Senator für Gesundheit und Soziales und nicht als Abgeordneter für Kaulsdorf und Mahlsdorf. Aufgrund der zentralen Bedeutung des Themas möchte ich Ihnen dennoch auf dieser Plattform antworten.

Ich teile die hinter Ihrem Vorschlag stehende Auffassung, dass der Schutz unserer Jüngsten eine besondere Verpflichtung darstellt, und es gerade in diesem Bereich möglich ist, eine große Gruppe für das Impfen zu gewinnen.

Wir haben diese Idee daher bereits aufgegriffen und befinden uns mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Abstimmung. Allerdings gibt es seit August 2013 einen Rechtsanspruch für alle Kinder zwischen 1 Jahr und Schuleintritt auf einen Betreuungsplatz, so dass die Vergabe von Kita-Gutscheinen nur an Eltern mit vollständig geimpften Kindern einem Ausschluss aus dem Kitaversorgungsanspruch gleichkäme und demnach mit den bestehenden gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar wäre.

Es ließen sich mit der vorgeschlagenen Regelung also nur die Kinder zwischen 0 und 1 Jahr erfassen. Eine große Anzahl dieser Kinder wird jedoch zu Hause betreut, da die Eltern Elternzeit nehmen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass ein solches Vorgehen epidemiologisch nicht den gewünschten Erfolg bringen würde.

Gleichwohl obliegt es der Verantwortung der Eltern, ihre Kinder fristgemäß durch Impfungen zu schützen. Um hieran nochmals eindringlich zu erinnern, hat der Berliner Impfbeirat, der von der Gesundheitssenatsverwaltung geleitet wird, einen Impfaufruf gestartet, wonach nun auch Babys ab 9 Monaten gegen Masern-Mumps-Röteln (u. ggf. Varizellen im Kombinationsimpfstoff) geimpft werden sollen ( https://www.berlin.de/sen/gessoz/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.283546.php ). Dieser Impfaufruf wurde von vielen Akteuren des Impfens im Land Berlin mitgezeichnet, so dass er hoffentlich eine breite Akzeptanz und Umsetzung erfahren wird.

Ich danke Ihnen für Ihre und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mario Czaja

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