Portrait von Mario Brandenburg
Mario Brandenburg
FDP
100 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Hubert Z. •

Frage an Mario Brandenburg von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brandenburg,

die AFD hat sich in der Transplantationsdebatte für gesetzliche Änderungen ausgesprochen, insbesondere was die Qualifikation des Personals, die Effizienz der Strukturen und die Transparenz des gesamten Handlungs- und Prozessablaufs etc. betrifft.

Die SZ berichtet am 18.02.2014 von einem Mitarbeiter eines Konsiliarteams, der schon im Jahr 2004 festgestellt hatte, wie häufig Ärzte Menschen fälschlicherweise für tot erklären. In rund 30 Prozent der Fälle konnte ein Zweitgutachter zur Hirntodfeststellung, die Diagnose seiner Kollegen nicht bestätigen.

Weiter wird berichtet, dass in deutschen Krankenhäusern Patienten oft fälschlicherweise für Hirntod erklärt werden. DSO-Mitarbeiter nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein", sagte ein Insider der SZ. Eine frühere DSO-Mitarbeiterin bestätigt dies: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten", sagt sie. Laut dem Artikel wurden in mehreren der SZ vorliegenden Fällen der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln wie Sufentanil oder Propofol betäubt worden waren. Diese müssen aber zum Beispiel bei der Diagnose zwingend ausgeschlossen sein.
Die Ausbildung der Ärzte hat ein starkes Qualitätsdefizit", sagt der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis, der früher geschäftsführender Arzt der DSO war. Dabei sei die Verlässlichkeit doch unabdingbar: "Tot oder nicht tot - keine andere Feststellung in der Medizin verlangt doch so viel Genauigkeit", sagt er.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/falsche-todesdiagnosen-in-krankenhaeusern-aerzte-erklaeren-patienten-oft-faelschlich-fuer-hirntot-1.1891373

Wurden Konsequenzen im strafrechtlichen Bereich aus den Schilderungen abgeleitet?
Sind die Forderungen der AFD geeignet, dieses jegliches Vertrauen in die Transplantationsmedizin zerstörende Gebahren, zu beenden?
Wurden die Forderungen der AFD (s.o.) als Gesetz beschlossen, falls nein, warum nicht?

Portrait von Mario Brandenburg
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem politischem Interesse an der Transplantationsdiskussion.

Im Rahmen des am 14. Februar 2019 beschlossenen Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) sind tiefgreifende strukturelle Verbesserungen durch den Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht worden, die seitens der an den Transplantationsprozessen Beteiligten sehr positiv aufgenommen worden sind. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD verabschiedet.

Zur Zeit der Öffentlichen Anhörung zu besagtem GZSO am 30. Januar 2019 lag seitens der AfD-Fraktion der Antrag auf BT-Drucksache 19/7034 vor, der die Bereitschaft zur Organspende als Ehrenamt anerkennen lassen wollte. Dieser war ebenfalls Gegenstand der Öffentlichen Anhörung und wurde nach Stellungnahme der geladenen Sachverständigen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion im Ausschuss für Gesundheit und anschließend im Plenum des Deutschen Bundestages als nicht zielführend und nicht praktikabel abgelehnt.

Weitere Anträge der AfD-Fraktion auf den BT-Drucksachen 19/7719, 19/7721 und 19/7722 zum Themenfeld Organspende sind in den Ausschuss für Gesundheit überwiesen und dort bisher nicht aufgesetzt und beraten worden, folglich liegt eine Positionierung und ein Votum bisher nicht vor.

Strafrechtlich betrachtet ist eine Entnahme bereits jetzt nur dann zulässig, wenn gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 TPG „der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“. § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG stellt eindeutig heraus, dass eine Entnahme ausdrücklich nicht zulässig ist, wenn „nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“. Gemäß § 19 Abs. 2 TPG steht auf eine Zuwiderhandlung eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Brandenburg

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Mario Brandenburg
Mario Brandenburg
FDP