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Marino Freistedt
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Frage von Wolf M. •

Frage an Marino Freistedt von Wolf M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Freistedt,

Über 60 Prozent der Hamburger sind konfessionsfrei. Im Gegensatz zu dieser Ausgangssituation hat der Senat von Hamburg mit den Großkirchen, der Jüdischen Gemeinde in Hamburg, der Alevitischen Gemeinde Deutschland und drei Muslimverbänden Verträge geschlossen, die diese Gemeinschaften gegenüber allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften privilegieren.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Privilegierungen abgeschafft und eine konsequente Trennung von Staat und Kirche durchgesetzt werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Merk,

ich danke für Ihre sehr interessante und wichtige Fragestellung zum Verhältnis Kirche und Staat in unserer Bundesrepublik.
Das Verhältnis von Staat und Kirche beruht auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der rechtlichen und organisatorischen Trennung von Kirche und Staat. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat mit der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts
nicht in Verhandlungen treten kann, einerseits in den einzelnen Bundesländern, andererseits aber auch auf bundesstaatlicher Ebene.

Die gebotene weltanschauliche Neutralität des Staates bedeutet keine religiöse Indifferenz und (insbesondere) keine Absage an
eine Weltanschauung. Dies unterscheidet die Stellung der Kirchen in Deutschland von der Stellung der Kirchen z.B. in den USA oder in Frankreich bei einer gegenseitigen Unabhängigkeit, oder aber zu Großbritannien, Schweden oder Griechenland, in denen es eine Privilegierung einer Kirche gibt - und dennoch, sind dies alles demokratisch verfasste Staaten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Anerkennung des Subsidiaritätsprinzips und damit die Pflicht des Staates, die freien Kräfte in der bundesrepublikanischen Gesellschaft nicht nur zu dulden, sondern sie bei der Entfaltung auch zu unterstützen.

Das Staatskirchenrecht regelt im einzelnen die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Staat und Kirche. Für die Katholische Kirche ist dies in Konkordaten festgelegt, in denen staatliche Instanzen (Parlament/Regierung) sowie kirchliche Instanzen (Heilige Stuhl/Vatikan) Verträge abschließen.

Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat im Bereich der Bildung (z.B. kirchliche Schulen, Krippen, Kindergärten) und der sozialen/caritativen Dienste (z.B. Altersheime, Sozialstationen, Krankenhäuser). Die inhaltliche Ausgestaltung bleibt in der Regel in Verantwortung der Kirchen, diese ist wiederum bei staatlicher Finanzhilfe abhängig von Gesetzen und Verordnungen des Staates.

Damit ist eine streng laizistische Auslegung des Staatskirchenrechtes nicht gegeben.
In Hamburg wurden die staatsrechtlich wirksamen Verträge zwischen jüdischen, muslimischen bzw. alevitischen Verbänden von der katholischen Kirche begrüßt, sicherlich auch ein Zeichen der Integration und desgegenseitigen Respekts in der Hansestadt.
Dies wird auch von der CDU als Partei mitgetragen und voll unterstützt. Auch künftig wird die CDU die Arbeit der neu hinzugekommenen Vertragspartner würdigen und die Arbeit aller Religionsgemeinschaften beobachten und dort, wo es notwendig ist, unterstützen bzw. auch bei gegebenen Anlass hinterfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Marino Freistedt