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Frage von Franziska S. •

Frage an Marina Schuster von Franziska S. bezüglich Gesundheit

Ich erlebe im Berufsalltag (Gesundheits- und Krankenpflegerin), dass die Kosten für Menschen, die pflegerische Unterstützung brauchen von einer Kasse an die andere weitergeschoben werden. Die KK zahlt nur einen bestimmten Teil, die PK müßte eigentlich den Rest zahlen, da der Patient aber akut krank ist, sind diese nicht zuständig. Anträge auf Hilfsmittel und Pflegeeinstufungen werden abgelehnt. Viele Menschen, die sowieso bereits mit der Krankheit zu tun haben wissen nicht, was ihnen zusteht. Daher habe ich vor einigen Jahren einen Weiterbidlung zur FamilienGesundheitsPflegerin (FGP) gemacht um gerate hier diesen Menschen meine Unterstützung anzubieten. Leider bekomme ich keine Anstellung, klar die Kassen wollen/ müssen sparen und die Leistungserbringe haben genug mit dem erbringen der Leistung zu tun.
>Um einen gezielteren Einsatz der Beiträge von Krankenkassen und Pflegekassen zu erreichen ist es daher zwingend notwendig bei Kassen zusammenzuschließen. Wie stehen Sie dazu?
> In der Münchnererklärung hat unter anderen auch die Bundesregierung unterzeichnet, dass allen Menschen die gleichen Gesundheitslichen Möglichkeiten zusteht. Wir als FGP/FGH sind daher speziell ausgebildet worden. Der erste Schritt in diese Richtung wurde ja mit den Vorlage des Rot/Grünen Präventionsgesetz entwurf getan. Wäre dieser in Kraft getreten, würden in Deutschland auch die FGP eine CHance haben. Leider wurde der ja von schwarz/rot stark "kastriert" und Prävention heißt jetzt nur noch Impfen, Krebsvorsorge und Bevölkerung joggt mal. Prävention beinhaltet allerdings mehr. Nämlich eine gesunde (für Leib und Seele), gleichberechtigte Erziehung für alle (nicht nur in der Schule, sondern auch im Elternhaus, nicht Kita. Ebenso wie niederschwelliger Zugang zum Bildungssystem und Gesundheitssystem. genauso wie Einflussmöglichkeit auf das Wohn-, Berufsumfeld und wie ich im Alter Leben will.
Meine Frage an Sie ist ihnen die Existenz der FGP bekannt und wie stehen Sie zu diesem Berufsfeld?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Stadelmann,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 23. August.

Zunächst möchte ich Ihnen meinen tief empfundenen Respekt aussprechen für Ihren Einsatz als Gesundheits- und Krankenpflegerin. Aus meinen zahlreichen Gesprächen mit Pflegerinnen und Pflegern, aber auch durch persönliche Besuche in Pflegeeinrichtungen im Nürnberger Land habe ich beeindruckende Einblicke in Ihre tägliche Arbeit gewinnen dürfen. Gerade Familiengesundheitspflegerinnen und -pfleger können sicherlich sehr gut gerade Personen in schwierigen Umfeldern zu den Themen Prävention und Gesundheitsförderung beraten und unterstützen. So wie ich es verstehe, ist die Familiengesundheitspflegerin ein neueres Berufsbild; sie besuchen die Familien zu Hause und helfen bei der Bewältigung des Alltags, unterstützen in Krisen- und Umbruchsituationen, vermitteln zwischen dem Hausarzt und anderen Gesundheits- und Sozialberufen und bieten bei Krankheit und Behinderung Pflege an. Ich bin Ihnen daher dafür dankbar, dass Sie mich auf die Schwierigkeiten der Jobsuche in Ihrem Berufsfeld aufmerksam machen.

Pflegeberufe sind nach meiner festen Überzeugung Berufe mit Zukunft. Denn allein schon der demographische Wandel führt dazu, dass wir einen weiter wachsenden Bedarf an pflegendem Personal haben werden. Ihr Schritt, eine Weiterbildung zur Familiengesundheitspflegerin zu absolvieren, ist daher in jedem Fall sinnvoll. Es bleibt mir nur, Ihnen von Herzen viel Erfolg zu wünschen bei Ihrer Suche nach einer neuen Anstellung. Bitte halten Sie mich auf dem Laufen-den über Ihren Fortschritt hierbei.

In Ihrem Schreiben hatten Sie mir einige Fragen gestellt, auf die ich im Folgenden gerne näher eingehen möchte:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, schlagen Sie vor, Kranken- und Pflegekassen zusammen-zuschließen. Eine Zusammenführung von Kranken- und Pflegekassen löst meiner Ansicht nach langfristig die Probleme bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht, sie ist aber auch wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Versicherungssysteme schwerlich machbar. Die Pflegeversicherung ist ein so genanntes „Teilleistungssystem“, das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei unterstützt, die verantwortungsvolle Aufgabe der pflegerischen Versorgung zu bewältigen. Es wird aber von keiner Partei im Deutschen Bundestag bestritten, dass die Pflegeversicherung nur ein Teilleistungssystem bleiben wird. Eine zusätzliche Eigenvorsorge ist da-her zu empfehlen. Immer mehr Leistungsbeziehern stehen immer weniger Beitragszahlungen gegenüber. Deshalb brauchen wir ergänzend zur umlagefinanzierten Pflegeversicherung eine Stärkung der Kapitaldeckung. In der privaten Pflege-Vorsorgeförderung haben wir einen ersten wichtigen Schritt erreicht. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.

Die FDP setzt sich gleichwohl nach Kräften dafür ein, dass etwaige Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung behoben werden. Mit dem 2011 beschlossenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz sind wir bereits ein Schnittstellenproblem bei der Hilfsmittelversorgung angegangen. Für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die sowohl Versorgungszwecken, der Krankenbehandlung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Behindertenaus-gleich als auch der Pflegeerleichterung, der Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen oder der Ermöglichung einer selbständigen Lebensführung dienen können, wurden die Prüfung der Leistungszuständigkeit und die Bewilligung im Interesse und im Sinne eines zügigeren Verfahrens vereinfacht.

Auch im Bereich der Pflegeberatung haben wir Verbesserungen erreichen können. Um eine möglichst frühzeitige Beratung der Antragstellenden in ihrer häuslichen Umgebung zu gewähr-leisten, haben die Pflegekassen seit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten sowie einen konkreten Termin für eine umfassende Beratung anzubieten und durchzuführen. Können sie das nicht gewährleisten, ist den Versicherten alternativ ein Beratungsgutschein zu übermitteln, der es den Antragstellenden ermöglicht, innerhalb von zwei Wochen die Beratung durch darin benannte, qualifizierte und unabhängige Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch des Versicherten kann der Beratungstermin auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz haben wir außerdem die Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Interesse der Versicherten zügiger und transparenter gestaltet.

Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die nur dann gelingen können, wenn die verantwortlichen Akteure eng zusammenwirken. Die FDP hält daher den gewählten Weg für richtig, bei der Förderung der Prävention auf den vom Kooperationsverband „gesundheitsziele.de“ entwickelten Gesundheitsförderungs- und Präventionszielen aufzubauen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an mich. Ich bin gerne und oft in meinem Wahlkreis, den Landkreisen Roth und Nürnberger Land, unterwegs und freue mich auf Gespräche vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Marina Schuster