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Marie-Luise Dött
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Frage von Ralf R. •

Frage an Marie-Luise Dött von Ralf R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dött,

wie steht die CDU zur Privatisierung der Wasserversorgung?

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Reuel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reul,

die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich erfolgreich für erhebliche Verbesserungen bei der EU-Konzessionsrichtlinie zur öffentlichen Wasserversorgung eingesetzt. Die von vielen Menschen befürchtete „Privatisierung“ der Wasserversorgung ist vom Tisch.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies gilt in besonderem Maße für die Wasserversorgung. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung ist auf erhebliche öffentliche Kritik gestoßen. Sie hätte die Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt und bewährte, gewachsene Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland gefährdet.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung immer dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus der der EU- Konzessions-Richtlinie ausgenommen bleibt.

Der Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat Ende Februar in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Eingangsformel der Richtlinie soll klargestellt werden, dass Wasser ein öffentliches Gut ist und Ziel der Richtlinie nicht die Privatisierung der Wasserversorgung ist. Insbesondere hat Kommissar Barnier angekündigt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dies dürfte in den ganz überwiegenden Fällen nicht der Fall sein. 100 % kommunale Versorgungsstrukturen bleiben vom Anwendungsbereich der Richtlinie ohnehin ausgenommen. Zudem sollen die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Gleichzeitig gilt es auch, der derzeitigen – oft anti-europäisch angehauchten – Stimmungsmache der Opposition entgegenzutreten. Denn die von Rot-Rot-Grün in den letzten Monaten in den Deutschen Bundestag zur Konzessions-Richtlinie eingebrachten Anträge basieren teilweise auf veralteten Sachständen, teilweise schlichtweg auf unwahren Behauptungen. Insbesondere wurden die neuen Barnier-Vorschläge von der Opposition bisher schlichtweg ignoriert. Glücklicherweise hält zumindest in den Ländern auch bei Vertretern der Opposition langsam die Vernunft Einzug. So hat der SPD-Oberbürgermeister von München Ude jüngst erklärt, dass mit den neuen Kommissionsvorschlägen die kommunale Wasserversorgung erfolgreich gesichert würde (siehe Süddeutsche Zeitung vom 13. März 2013)

Festzuhalten ist, dass der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ein Schritt in die richtige Richtung ist, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss.

Wir messen die Kommission daran, dass es nicht bei bloßen Ankündigungen bleibt, sondern den Worten auch Taten folgen. Jetzt steht die Bundesregierung in den begonnenen Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung.

Mit freundlichem Gruß

Marie-Luise Dött