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Marie-Luise Dött
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Frage von Konstantin F. •

Frage an Marie-Luise Dött von Konstantin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dött,

Ich arbeite momentan an meiner Facharbeit, zu deren Ziel ich mir die Aufarbeitung des Zugangserschwerungsgesetzes gemacht habe und hoffe, dass auch sie mir einige Fragen möglichst unabhängig voneinander dazu beantworten können.

Sie stimmten 2009 für den Einsatz von Netzsperren:

Was waren ihre Beweggründe zu diesem Zeitpunkt?
Wussten sie von einer Petition gegen Netzsperren mit beinahe 135.000 Unterschriften ?

Schon im Dezember 2011 ließ man das Gesetz aufheben, bereits ein Jahr vor dem Ablauf der eigentlichen Frist.

Hat auch ihre Meinung sich geändert?

Laut einer Pressemitteilung vom 25.01.2012 des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ihrer Partei, Dr. Günter Krings, weist die US-Amerikanische SOPA-Gesetzgebung in die richtige Richtung und der Fall Megaupload mache deutlich, dass wir einen klaren Rechtsrahmen im Internet brauchten, so wie es in der realen Welt selbstverständlich wäre.

Vertreten auch sie die Ansicht, dass neue Gesetze zur Regulierung der Rechte im Internet notwendig sind?

Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich formuliert, sodass ich auf eine baldige Antwort hoffen kann,
vielen Dank schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Fischer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,

nach wie vor sind wir der Auffassung, dass mit dem Zugangserschwerungsgesetz ein erfolgversprechender Ansatz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet gewählt worden war. dabei ging es uns nicht um Inhalte von Servern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Dort wurden und werden entsprechende Inhalte gemäß der Rechtslage von den Strafverfolgungsbehörden konsequent gelöscht. Betroffen waren also ausschließlich Server, die ihren Sitz im Ausland haben. Dort ist deutschen Behörden ein direkter Zugriff, wie das Löschen von Netzinhalten selbstverständlich nicht erlaubt. Möglich sind in diesen Fällen nur Hinweise an die ausländischen Strafverfolgungsbehörden, verbunden mit der Bitte, entsprechende Inhalte zu löschen. Bevor diese Löschung erfolgt (sofern sie den erfolgt) können für das deutsche Netz von deutschen Behörden die Inhalte nur gesperrt werden. Die gegen diese Möglichkeit vorgebrachten Einwände (im Wesentlichen: Sperren können leicht umgangen werden bzw. durch derartige Eingriffe drohe „Zensur“ im Internet) sind nicht durchschlagend, bzw. unsinnig.

Es spricht nicht viel dafür, dass ausgerechnet die Konsumenten von Kinderpornographie alle oder überwiegend in der Lage sein sollen, Netzsperren zu umgehen. In anderen Staaten, wie z. B. Dänemark werden diese immerhin erfolgreich angewandt. Selbst wenn es einige Täter gibt, die zum Überwinden der Sperren in der Lage sind, lohnt sich der Einsatz trotzdem im Hinblick auf diejenigen, die von dem Konsum der Seiten abgehalten werden. Der Einwand der Zensur entlarvt sich von selbst. Auch im Internet muss es Regeln geben und die Gesetze müssen beachtet werden. Es gibt deshalb kein Recht auf ungehinderten Konsum von Kinderpornoseiten, nur damit die grenzenlose „Freiheit“ im Internet gewahrt bleibt.

Dass wir der Aufhebung des Gesetzes dennoch zu gestimmt haben, hatte folgende Gründe: Der Aufbau einer „Sperrinfrastruktur“ hätte einen erheblichen Zeitraum in Anspruch genommen. Da das Gesetz zum Jahresende 2012 aber ausläuft, und mit dem derzeitigen Koalitionspartner eine Verlängerung nicht möglich ist, hätte sowieso nur noch ein sehr begrenzter Zeitraum für die Anwendung zur Verfügung gestanden. Die Bundesregierung ist deshalb von den Koalitionsfraktionen aufgefordert worden, die Wirksamkeit der Löschbemühungen im Ausland weiter und detailliert zu eruieren (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Zugangserschwerungsgesetz, BT-Drs. 17/8001, S. 4).
Die Regulierung der Rechte im Internet ist ein sehr komplexes Gebiet. Im Hinblick auf neue Gesetze zur Regulierung der Rechte im Internet kann ich Sie auf die Bestimmungen des Koalitionsvertrages zum Urheberrecht hinweisen. Darin heißt es u.a.:
"Das Urheberrecht hat in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion. Wir werden das Urheberrecht deshalb entschlossen weiterentwickeln, mit dem Ziel ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten. [...] Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Wir werden deshalb unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei wollen wir Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern. Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen. Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an. Das System der Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen hat sich bewährt. Wir wollen, dass die europaweite Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften in Bezug auf Online- Nutzungen erleichtert wird. Wir werden uns deshalb für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts einsetzen. [...]“

Wir sind jetzt darum bemüht, die notwendigen gesetzgeberischen Schritte möglichst zügig einzuleiten.

Mit freundlichem Gruß

Marie-Luise Dött