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Marianne Schieder
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Frage von Uwe R. •

Frage an Marianne Schieder von Uwe R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schieder,

da die SPD (Sie auch als Abgeordnete der SPD) mit in Regierungsverantwortung stehen, möchte ich folgende Fragen stellen. Durch wen sind die Zahlungen bzw. Kreditfreigaben (2,3 Milliarden Euro in zwei Tagen!) an die Ukraine seitens der Bundeskanzlerin, Frau. Dr. Merkel autorisiert?
Siehe dazu die unten angefügte Meldung der Deutschen Wirtschaftsnachrichten in Anlage.
Was halten Sie persönlich von solchen Zahlungen in horrender Höhe an einen offensichtlich bankrotten Staat aus dessen Staatskassen Geld verschwindet, wie kürzlich 450 Mill. Dollar aus dem Militärhaushalt. Die Goldreserven sollen ja bereits auch auf Nimmerwiedersehen verschwunden sein. Für Ihre Antwort besten Dank im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
Uwe Rößler

Anlage:
"Angela Merkel hat am Donnerstag den (08.01.15) nach einem Treffen mit dem ukrainischen Premier Arseni “Jaz” Jazenjuk 1,8 Milliarden Euro an neuen Krediten für die Ukraine freigegeben. Jazenjuk habe einen “überzeugenden Plan” für die Reformen in Kiew vorgelegt und so die Kanzlerin überzeugt, berichtet die FT. Bereits einen Tag zuvor hatte Jazenjuk eine Kredit-Garantie der deutschen Steuerzahler in der Höhe von 500 Millionen Euro erhalten."
Quelle:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/01/08/merkel-gibt-neuen-milliarden-eu-kredit-fuer-ukraine-frei/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rößler,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Ihnen genannten zwei verschiedenen Hilfsmaßnahmen von insges. 2,3 Mrd. Euro sind nicht innerhalb weniger Tage beschlossen worden. Die Bundesregierung (in Person von Frau Merkel) hat bei dem Besuch des ukrainischen Ministerpräsidenten ihre Zustimmung zu 2 verschiedenen Hilfsmaßnahmen zugesagt, die bereits seit längerer Zeit geprüft wurden.

Bei der Unterstützung für die Ukraine muss man zwei Dinge unterscheiden. Auf der einen Seite hat die Bundesregierung einen zusätzlichen Garantierahmen von 500 Mio. € zur Unterstützung des Wiederaufbaus in der Ost-Ukraine beschlossen. Die Vorbereitung für diesen Beschluss läuft bereits seit dem Sommer 2014. Dieser Garantierahmen soll von der Bundesrepublik Deutschland für von der Ukraine aufgenommene Kredite zur Verfügung gestellt werden, d. h. die Bundesrepublik Deutschland verbürgt in vollem Umfang Kredite an die Ukraine, die dieser von der KfW oder anderen Kreditgebern gewährt werden.
Technisch ist es hier also so, dass die Bundesrepublik diese 500 Mio. nicht vergibt (also tatsächlich Gelder überweist), sondern für vergebene Kredite bürgt. Mittel des Bundes fließen hier also nur in dem Fall, dass die Ukraine diese Kredite nicht bedienen kann.

Auf der anderen Seite plant die EU-Kommission eine weitere Unterstützung in Form mittelfristiger Kredite von bis zu 1,8 Mrd. Euro. Dem Paket muss das EU-Parlament und alle Regierungen der EU-Staaten zustimmen.
Voraussetzung für die Darlehen sind die Umsetzung dringend erforderlichen Reformen in der Ukraine. Die Mittel für das Darlehen nimmt die EU-Kommission an den Kapitalmärkten als Kredit auf und gibt sie zu den gleichen Konditionen an die Ukraine weiter. Auch hier gilt also: kommt die Ukraine ihren Zahlungsverpflichtungen nach, fließt kein tatsächliches Geld der Steuerzahler in der EU.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kommission der Ukraine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,36 Mrd. Euro im Rahmen bestehender Programme gewährt. Die Auszahlung der letzten Rate aus diesen Programmen - ein Betrag von 250 Mio. Euro - könnte im Frühjahr 2015 erfolgen, sofern die Ukraine die vereinbarten politischen Maßnahmen erfolgreich durchführt und das parallel bestehende Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) weiter in zufriedenstellender Weise absolviert.

Soweit zu den Fakten. Sie haben mich aber auch zu meiner persönlichen Einschätzung gefragt. Ökonomisch finde ich es ganz entscheidend, dass die Ukraine nur Hilfe für den dringend benötigten Wiederaufbau bekommt, wenn es die unerlässlichen Reformen umsetzt. Ein wichtiges Stichwirt haben Sie mit der Korruption selbst genannt. Das ist auch eine klare Voraussetzungen der EU-Hilfen.

Neben der ökonomischen Dimension ist die Hilfe für die Ukraine natürlich aber vor allem auch eine politische Frage. Deutschland und die EU haben ein ganz klares Interesse daran, dass die Ukraine sich stabilisiert.
Politisch und wirtschaftlich. Davon bin ich tief überzeugt. Deshalb unterstütze ich alle politischen Bemühungen in diese Richtung, die vor allem unser Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier unerlässlich unternimmt. Und deshalb unterstütze ich auch die finanzielle Hilfe an die Ukraine - geknüpft an klare Erwartungen."

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Schieder, MdB

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