Marian Wendt, MdB
Marian Wendt
CDU
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Frage von Peter D. •

Frage an Marian Wendt von Peter D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

gern würde ich Ihren Standpunkt zur Wortmeldung von Herrn Gysi kennen lernen:

„Meine Fraktion hat zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit der erreicht werden soll, dass eine Anhörung von Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin durchgeführt werden muss. Edward Snowden selbst möchte das auch. Eine Befragung in Moskau, worauf sich Union und SPD festgelegt haben, lehnt er ab. ...Es wäre auch absurd, denn Snowden macht sich mit seinen Aussagen vor Mitgliedern des deutschen Untersuchungsausschusses in den USA strafbar. Und beim gegenwärtigen Verhältnis meint die Bundesregierung, man könne dann Putin bitten, die Sicherheit Snowdens zu gewährleisten? Die Bundesregierung sabotiert, dass der wichtigste Zeuge im größten Spionageskandal der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte aussagen kann. Die Behauptung, dass eine Anhörung Snowdens in Deutschland das Verhältnis zu den USA beschädige, ist angesichts des Schadens, den unsere Bevölkerung und unsere Wirtschaft durch die US-amerikanische Spionage genommen haben, geradezu absurd. Außerdem: Wer Freundschaft will, muss sich als Erstes Respekt verschaffen und nicht Verachtung durch Duckmäusertum. Ich wünschte mir, die Kanzlerin wartete nicht auf eine Entscheidung Karlsruhes, sondern klärte umgehend mit Moskau und Snowdens Anwälten eine in jeder Hinsicht sichere Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland.“

Mit besten Grüßen aus Torgau,
Peter Deutrich

Marian Wendt, MdB
Antwort von
CDU

Lieber Herr Deutrich,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch zur Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses und der von den Oppositionsfraktionen eingereichten Klage. Es freut mich, dass Sie sich als Mitglied der Partei DIE LINKE weiterhin für meine Arbeit im Deutschen Bundestag interessieren. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich zu Einzelfragen, die im Zusammenhang mit der Klage vorm Bundesverfassungsgericht stehen, hier im Detail nicht äußern kann und werde. Grundsätzlich kann ich Ihre Ansicht (und die von Herrn Gysi) aber nicht teilen. Die Vorwürfe gegen die Bundesregierung und die Mehrheit des NSA-Untersuchungsausschusses, man hätte nicht genügend unternommen, um Herrn Snowden zu verhören, sind nach meiner Wahrnehmung nicht haltbar. Aber es ist nun die Aufgabe der Karlsruher Richter, die Sachlage im Detail zu klären und zu bewerten.

Aus meiner Sicht ist es sehr bedauerlich, dass sich die Aufklärungsarbeit der Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss fast ausschließlich um die Frage Snowden dreht. Herr Snowden mag ein wichtiger Zeuge, gewiss jedoch nicht der einzige, sein. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch die Opposition wieder stärker der sachlichen Aufklärungsarbeit im Ausschuss zuwenden könnte. Aber womöglich ist dort das Interesse stärker, die Snowden-Frage medienwirksam zu inszenieren. Denn anhand der bisherigen Erkenntnislage im Untersuchungsausschuss lässt sich der Vorwurf der verfassungswidrigen, anlasslosen Massenkommunikationsüberwachung nicht bestätigen. Und diese Sachlage lässt sich womöglich weniger gut in der Presse verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Marian Wendt