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Frage von Peter L. •

Frage an Maria Michalk von Peter L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Michalk

weshalb wirft man Hartz IV-Empfänger aus dem Leistungsbezug, obwohl die ARGE keinen Arbeitsplatz vermitteln kann, zwei Schulpflichtige Kinder im Haushalt leben und zwingt sie Kindergeldzulage zu beantragen, welches aber nur für 6 Monate gezahlt wird.
Die Kindergeldstelle Bautzen zahlt nicht das einmalige Schulbuchgeld von 100,00 €, für Schulfahrten/Klassenfahrten werden die Kosten nicht übernommen, obwohl das BSG mit Urteil vom 12.10.2007 zu Az.: S 10 AS 24/07 die Institutionen eindeutige Weisung erteilt hat.
Ist Bautzen in einer anderen Kategorie zu suchen und will man auf diese Weise die Arbeitslosenquote senken? Soll dadurch bewirkt werden, dass Kinder von Hartz IV-Empfängern - trotz guter schulischer Leistung - der Bildungsnotstand angelehrt werden ?
Ist die Kindergeldstelle Bautzen angewiesen, trotz des BSG-Urteil, diese Zuschüsse nicht zu zahlen ? Bitte auf wessen Weisung ! Es kann doch wohl nicht sein, dass meine Kinder mit 280,00 € weniger leben müssen. Glauben Sie nicht, dass die CDU oder Sie in Ihrem Wahlkreis eine furchtbare Schlappe erleben werden? Fragen Sie doch mal bei der Kindergeldstelle Bautzen nach, wielange diese noch schlafen will. Meinen Namen haben Sie ja. In Lauta gibt es noch viele gleichgelagerte Fälle. Erwarten Sie hier ein gutes Ergebnis?

Es wäre schön, wenn Sie diese Fragen mir und einen großen Teil der Betroffenen, eindeutig beantworten würden.

M.f.G.
Peter Fritz Liebchen
Karl-Marx-Str.4
02991 Lauta (Nord)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Liebchen,

vielen Dank für Ihre Frage.
Da Ihre Frage auf Ihre persönliche Situation bezogen ist, habe ich die Bundesagentur für Arbeit um eine konkrete Stellungnahme gebeten. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, geht es in erster Linie um den Kinderzuschlag, der Familien mit sehr geringem Einkommen gewährt wird, um einen Hartz IV-Bezug zu vermeiden. Der Kinderzuschlag ist als vorrangige Leistung vor der Grundsicherung zu betrachten, weil gerade das Abgleiten in die Grundsicherung für Familien verhindert werden soll. Da die von Ihnen angesprochenen Leistungen, wie das Schulstarterpaket von 100 Euro sowie einzelfallbezogene ergänzende Hilfen für Klassenfahrten den Hartz IV-Bezug voraussetzen, konnten diese Leistungen nicht neben dem Kinderzuschlag durch den Träger bewilligt werden.
Sobald mir das Prüfungsergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk