Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Reiner P. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Reiner P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,
auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten:„alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie -möglicherweise krebserregend- aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren (http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php).
Mit freundl. Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Padligur,

Zurzeit befindet sich die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in der Novellierung. Der Entwurf mit geplanten Veränderungen der Verordnung wurde veröffentlicht und die beteiligten Kreise um Stellungnahme gebeten. In der sogenannten Verbändeanhörung im November 2012 wurden diese Stellungnahmen besprochen. Änderungen werden anschließend eingearbeitet und in der Ressortabstimmung abgestimmt. Anschließend folgt die Kabinettsbefassung, sie ist für jetzt Februar 2013 geplant. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet. Der Bundestag hat dann drei Sitzungswochen Zeit, sich mit der Verordnung zu befassen und gegebenenfalls Änderungen zu beschließen. Auf Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde auf der Umweltausschusssitzung vom 30.01.2013 eine Anhörung zur 26. BImSchV beschlossen. Die Beschlussfassung im Umweltausschuss soll am 13.03.2013 und in derselben Woche auch im Plenum des Deutschen Bundestages erfolgen. Anschließend wird die Bundestagsfassung dem Bundesrat zugeleitet, der zustimmen muss.

Die Novellierung soll die EU-Ratsempfehlung vom 12.06.1999 (1999/519/EG) umsetzen, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) aus Dezember 2010 sowie Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK). Der Schwerpunkt liegt auf dem niederfrequenten Bereich. Im Zentrum stehen die strahlungstechnischen Herausforderungen beim Ausbau der Stromnetze. Daneben werden auch kleinere Änderungen im Bereich der hochfrequenten Strahlung vorgeschlagen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird sich nach Zuleitung in seinen dafür zuständigen Gremien mit der Verordnung befassen.

Der erste Eindruck des Entwurfes gibt aber schon viel Anlass für Kritik. So ist die Grenzwerterhöhung im Bereich der niederfrequenten Strahlung von 100µT auf 200µT bei 25-50 Hertz zu kritisieren. Hier wird ein einmal erreichter Umweltstandard fahrlässig aufgegeben. Dies dürfte ziemlich einmalig im Bereich des Immissionsschutzes in Deutschland sein. Zu kritisieren ist weiterhin, die Aussparung der Altanlagen beim Überspannungsverbot und die fehlenden Abstandregelungen für Stromleitungen. Der hochfrequente Strahlungsbereich ist fast vollständig ausgeklammert. Es wird zwar die Beschränkung des Anwendungsbereiches auf gewerbliche Anlagen aufgehoben, das heißt auch behördlicher Digitalfunk und private Anlagen werden nun in der Verordnung geregelt; doch die aus unserer Sicht dringend notwendige Absenkung der Grenzwerte oder eine Minderungspflicht, zumindest wie nun neu für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen vorgesehen ist (neu im §4) fehlen vollständig.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat in ihrem Positionspapier vorsorgeorientierte und kindergerechte Grenzwerte gefordert. Dieses Versprechen ist auch im Wahlprogramm 2009 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die laufende Wahlperiode festgehalten. Dies wird auch unsere Leitlinie bei der Behandlung der 26. BImSchV im Bundestag sein.

Link zum Positionspapier:

http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Mobilfunk_file287255.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Klein-Schmeink MdB

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