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Margret Voßeler
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Frage von Bernd W. •

Frage an Margret Voßeler von Bernd W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Vosseler,

Die drei Gemeinden Issum, Kerken und Rheurdt haben von 2001 bis 2003 ihre Konzentrationszonen für Windenergie im gemeinsamen Grenzgebiet aneinandergefügt. Nun stehen dort 26 je 100 m hohe Windräder der SL Windenergie. Die vorh.Issumer Konzentrationszone wurde nun auf Betreiben von Grundstückseigentümern, der Bürgerenergie Issum und der SL Windenergie erweitert, eine weitere neue geschaffen. Der Rat der Gemeinde Issum befand in nichtöffentlichen Sitzungen über die Änderung der Flächennutzungspläne. Ende Dez. 2016 wurden 8 neue, 200 m hohe Windräder vom Kreis Kleve genehmigt. Am 11.10. 2016 verabschiedete der Rat der Gemeinde Kerken die Erweiterung der vorhandenen Konzentrationszone durch Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Einbindung der betroffenen Bürger in das Planungsgeschehen über die Gemeindegrenzen hinweg fand weder in Issum noch in Kerken statt. Von den 26 Ratsmitgliedern erklärten sich bei der Abstimmung 10 CDU und 1 BVK Ratsmitglied für befangen, 3 Ratsmitglieder fehlten. Waren diese Ratsmitglieder bei den vorausgegangenen Beratungen, Abstimmungen und Fraktionssitzungen zum Thema Windenergie nicht anwesend, als ihre Ratskollegen sich durch die Windenergieakten arbeiteten? Mit 13 Ja, 0 Neinstimmen und 0 Enthaltung beschloss der Rat die Änderung des Flchennutzungsplanes. Meine frühzeitige Bitte an die Gemeinden Issum und Kerken, als betroffener Bürger auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes in das Planungsgeschehen eingebunden zu werden, wurde zurückgewiesen. Vom sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie würden naturgemäß schutzwürdige Interessen betroffener Kreise, vor allen von Grundstückseigentümern und möglichen Investoren berührt. Nach §3 (1) BauGB sei somit eine frühzeitige öffentliche Information nicht möglich. Sind die Interessen betroffener Bürger weniger Schutzbedürftig? Was sagen Sie als Issumer Ratsmitglied und lokal zuständige Landtagsabgeordnete dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wanders

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Antwort ausstehend von Margret Voßeler
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