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Frage von Peter-Michael N. •

Frage an Marcus Weinberg von Peter-Michael N. bezüglich Soziale Sicherung

Elternunterhalt

Grüß Gott und Guten Tag,

die in der GroKo hinterlegte Neuregelung läßt weiter auf sich warten. Wer nicht oder noch nicht davon betroffen ist hat natürlich jede Menge Zeit. Uns drückt das ganz schön; 1. weil wir betroffen sind, 2. weil die Berechnung des Bezirkes einseitig und falsch sind, 3. weil die Verhandlungen immer vor dem Familiengericht enden, weil die Bezirke darauf setzen das auf die zusätzlichen Kosten des Pflichtanwalts eine deutliche Hemmschwelle darstellen und das der Richter ohnehin i.d.R. den Anträgen der Bezirke folgen.
Unverständlich das die Bezirke so hart gegen die "Kinder" vorgehen. Auf der einen Seite erhält ein Schwerbehinderter im Nachteilausgleich steuerliche Erleichterungen, die Bezirke betrachten das allerdings als Einkommen. Moralisch nicht nachvollziehbar. Das nur als kurzes Beispiel. Jetzt meine Fragen: 1. Was ist der Stand der Dinge? 2. Wann kommt die Neuregelung? 3. Wird es eine Rückwirkende Regelung geben um allein die Familiengerichte zu entlasten? Wie werden Sie Abstimmen? Oder was sonst noch wichtig wäre.

mfg N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Elternunterhalt.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass inzwischen ein Entwurf für ein Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vorliegt.

Das Gesetz soll die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einer Höhe von 100 000 Euro im Jahr zurückzugreifen. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen.

Der Gesetzentwurf geht aber noch über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus. Die Inanspruchnahme unterhaltsverpflichteter Angehöriger soll mit diesem Gesetz erheblich begrenzt werden. Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine umfassende und weitreichende Reform des Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe. Daher sollen Verbesserungen auch auf die Sozialhilfe, das soziale Entschädigungsrecht und die reformierte Eingliederungshilfe übertragen werden. Damit sollen Ungleichbehandlungen vermieden werden.

Der Unterhaltsrückgriff soll nicht nur im Verhältnis Kinder-Eltern, sondern in bestimmten Fällen auch im Verhältnis Eltern-Kinder beschränkt werden. Hiervon würden damit auch z.B. Eltern behinderter Kinder profitieren.

Ferner stellt der Gesetzentwurf klar, dass auch Menschen mit Behinderungen, die das Eingangsverfahren sowie den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben.

Durch die Einführung eines Budgets für Ausbildung sollen außerdem die Chancen für Menschen mit Behinderungen, die heute eine berufliche Bildung nur in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten können, verbessert werden.

Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg