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Frage von Norbert R. •

Frage an Marcus Weinberg von Norbert R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in der Welt am Sonntag vom 25.11.2018 ist ein umfassender Artikel von Herausgeber Stefan Aust erschienen, der den UN-Migrationspakt untersucht und scharf kritisiert hat.

Dabei wird im UN-Migrationspakt die Grenze zwischen Asyl und Wirtschaftsflucht komplett verwischt und Artikel 16 des GG ausgehebelt. Zwar sei der Pakt nicht rechtlich bindend, laut einer Erklärung des Auswärtigen Amtes im Namen der Bundesregierung sei der Pakt jedoch politisch verpflichtend konzipiert.

Wie bekannt, hat auch Österreich den Pakt zwischenzeitlich wegen o. g. Punkte abgelehnt: Es wird nicht zwischen legaler und illegaler Migration unterschieden und die Souveränität Österreichs untergraben.

Ich frage mich, wie wollen Sie Einwanderung zukünftig interessengeleitet kontrollieren und unseren Sozialstaat stabilisieren, wenn dieser Pakt, in dem die Rechte der Zielbevölkerung praktisch keine Rolle spielen, durch die BRD legitimiert werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

N. R.
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CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vorab möchte ich klarstellen: Der von den Vereinten Nationen ausgearbeitete globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM), auf den Sie sich beziehen, befasst sich mit Migranten, nicht mit Flüchtlingen. Da das in der Diskussion manchmal ein wenig durcheinander gerät war es mir wichtig, das festzuhalten.

Es gibt rund um das Thema des Migrationspakts kritische und befürwortende Stimmen. Gerade die Frage nach der rechtlichen Verbindlichkeit wird immer wieder aufgeworfen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Pakt tatsächlich rechtlich nicht bindend ist, sondern es sich dabei um eine politische Absichtserklärung handelt. Völkerrechtlich betrachtet ist das so genanntes weiches Recht, beziehungsweise "soft law". Das wird so genannt, da die Regelungen durch kein Verfahren und keine Institution durchgesetzt werden können. Auch CDU/CSU und SPD haben das in ihrem gemeinsamen Antrag in der letzten Woche klargestellt. Die nationale Souveränität Deutschlands wird durch den UN-Migrationspakt nicht angetastet. https://www.cducsu.de/sites/default/files/2018-11/181126%20FINAL_Antrag_GCM.pdf

Sie fragen, wie Einwanderung künftig interessengeleitet kontrolliert werden und unser Sozialstaat stabilisiert werden soll, wenn dieser Pakt durch Deutschland unterstützt wird. Ich sage Ihnen, dieser Pakt trägt genau dazu bei. Meines Erachtens hat der GCM positive Folgen für unser Land, keine negativen. Der GCM ist ein Baustein unserer umfassenden Migrationspolitik und zielt darauf ab, dass unsere internationalen Partner insgesamt eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen. Als Grundsatzdokument dient es darüber hinaus dem Ziel, die internationale, regelbasierte Ordnung zu stärken. Dies liegt im Kerninteresse deutscher Außenpolitik und ist in Zeiten von besonderer Bedeutung, in denen diese internationale Ordnung immer mehr in Frage gestellt wird. Deutschland hat sich intensiv in die Erarbeitung der Erklärung eingebracht, die für uns wesentlichen Punkte hineinverhandelt und vor allem auch Zugeständnisse der Herkunfts- und Transitstaaten erreicht. Das Ziel ist, dass auch andere Länder mit der Zeit Standards einführen, die sich den unseren annähern. Denn wenn dies der Fall ist, schwindet der Migrationsdruck auf Deutschland und Europa.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg