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Marcus Weinberg
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Frage von Werner K. •

Frage an Marcus Weinberg von Werner K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weinberg,
Sie kandidieren bei der anstehenden Bundestagswahl als Direktkandidat in
unserem Wahlkreis. Weite Teile unseres Wahlkreises gehören zu den von Fluglärm
am stärksten betroffenen Gebieten im Umfeld des Flughafens.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in seinem vor kurzem veröffentlichten
Fluglärmbericht 2017, der Handlungsempfehlungen für eine Evaluierung des
Fluglärmschutzgesetzes gibt, einen deutlich besseren Schutz
der Bevölkerung vor Fluglärm gefordert. Grundlage hierfür sind neueste Erkenntnisse
der Lärmwirkungsforschung.
Hamburger Bürger sind aufgrund der innerstädtischen Lage des Flughafens besonders exponiert. Die Forderungen des Bundesumweltamtes werden, auch ausserhalb definierter Lärmschutzzonen, weit übertroffen.

Werden Sie sich, aufgrund der o. g. Erkenntnisse einsetzen für:
-ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
-Deckelung und mittelfristige Reduzierung der Flugbewegungen
-lokale Lärmobergrenzen
-eine einklagbare Luftverkehrsgesetzgebung um ein Lärmminimierungsgebot zu verankern

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

die von Ihnen angesprochenen Fragestellungen sind zum größten Teil landespolitischer Natur. Deshalb möchte ich an dieser Stelle näher auf die politischen Maßnahmen der CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft eingehen. Die CDU Bürgerschaftsfraktion sieht den Flughafen Hamburg als wichtigen Wirtschaftsfaktor unserer Metropolregion, weshalb auch die innerstädtische Akzeptanz von besonderer Bedeutung ist. Im Mittelpunkt muss es stehen, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und der Wirtschaft zu finden. Der von der CDU initiierte und 2014 in der Bürgerschaft beschlossene 16 Punkte-Plan gegen Fluglärm, der genau diesen Ausgleich bewirken soll, wird von dem aktuellen Senat aber nur sehr schleppend umgesetzt oder sogar gar nicht. Dies ist auch daran erkennbar, dass die Anzahl der Beschwerden der Anlieger über den Fluglärm weiterhin ansteigen. Hinzu kommen die weiter praktizierten verkürzten An- und Abflüge und die seit 2013 zunehmend genutzten ‚Flachstartverfahren‘. Problematisch ist auch, dass die Flugbewegungen seit 2013 steigen und es auch vermehrt Verspätungen gibt, aufgrund derer Landungen nach 23 Uhr erfolgen. Der rot-grüne Senat ist jetzt in der Pflicht, mit geeigneten Maßnahmen kurzfristig eine nachhaltige Lösung im Kampf gegen den Fluglärm zu präsentieren, um auch weiterhin Betriebszeiten bis 23 Uhr zu ermöglichen, die die CDU als notwendig erachtet.

Bundespolitisch führen wir eine offene Debatte darüber, wie wir Mobilität ermöglichen und die damit verbundenen Belastungen für die Menschen und die Umwelt im Einklang mit dem ökonomisch Vertretbaren und technologisch Machbaren verringern können. Allen diesbezüglichen Vorschlägen stehen wir offen gegenüber: Auch einer Überprüfung der gesetzlichen Regelungen, beispielsweise mit Blick auf eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen, einer deutlicheren Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärmabhängigen Flughafenentgelten und der Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internationaler Ebene. Allerdings halten wir generelle weitere Einschränkungen der im europäischen und weltweiten Vergleich an deutschen Flughafenstandorten bereits sehr eingeschränkten Betriebszeiten für nicht vertretbar, ein generelles Nachtflugverbot in Deutschland lehnen wir ab. Im Fluglärmschutzgesetz ist verankert, dass die Bundesregierung in diesem Jahr 2017 einen Bericht über die Überprüfung der Lärmwerte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik vorlegt. Es ist beabsichtigt, dass die Bundesregierung sogar über diesen gesetzlichen Auftrag hinauszugehen und eine umfassende Prüfung der Regelungen zum Schutz vor Fluglärm vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund wollen wir im Hinblick auf einen möglichen Reformbedarf des Fluglärmschutzgesetzes zunächst den Bericht der Bundesregierung abwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg