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Marcus Weinberg
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Frage von Oliver D. •

Frage an Marcus Weinberg von Oliver D. bezüglich Verkehr

Guten Tag, Herr Weinberg,
in Hamburg gibt es ja eine Bahnbenutzungsvorschrift, aus der hervorgeht, wann über Nienstedten der Flughafen Fuhlsbüttel abgewickelt werden darf (Starts und Landungen). Immer wieder wird diese Regelung missachtet. Das muss doch einmal ein Ende haben, sämtliche Anwohner auf dieser Start- und Landebahnroute werden dadurch erheblich belastet, und zwar völlig zu unrecht!
Ich fordere Sie höflich auf, sich dieser Thematik einmal anzunehmen.
Vielen Dank

Oliver Dörner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dörner,

die bedingungslose Umsetzung des vom Senat vorgelegten 16-Punkte-Plans gegen Fluglärm halte ich für dringend notwendig. Der Senat ist demnach angehalten, die Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln sicherzustellen und die Verspätungsregelung konsequent anzuwenden. Bedauerlicherweise hat es über ein Jahr gedauert, bis der Senat den von SPD, CDU, Grünen und FDP initiierten Beschluss in einen konkreten Maßnahmenplan umgesetzt hat. Mir ist bekannt, dass es zunehmend Beschwerden von Anwohnern wegen des Fluglärms gibt. Meine CDU-Kolleginnen und Kollegen in der Hamburger Bürgerschaft werden daher die Umsetzung des 16-Punkte-Plans aufmerksam begleiten, denn dies ist ein Thema der Landespolitik. Ziel muss es sein, dass die wirtschaftliche und verkehrliche Entwicklung des Flughafens dem Wohl der Anwohner möglichst nicht entgegen steht.

Grundsätzlich regelt das Luftfahrthandbuch Deutschland die Bahnbenutzungsregelungen für den Flugverkehr am Hamburger Flughafen für Start und Landungen. Abweichungen von der Bahnbenutzungsregelung können zugelassen werden, wenn folgende Bedingungen oder Verhältnisse vorliegen:
• Bauarbeiten im Bereich der Pisten oder Rollbahnen
• Gewitterwolken oder andere signifikante Wettererscheinungen im An- und Abflugbereich,
• die Beschaffenheit der Start-/Landebahn nach starken Regen- oder Schneefällen,
• Verfügbarkeit von Landehilfen, da die Landerichtungen unterschiedliche Schlechtwetterminima aufweisen
• durchzuführende Flugvermessungen
• Anforderungen von Piloten, die auf Basis ihrer Höhenwindmessungen ggf. eine von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgegebene Bahn ablehnen.

Die Festlegung der Betriebspisten (Start- und Landerichtung) erfolgt grundsätzlich durch die DFS und orientiert sich primär an den Parametern Windrichtung und Windstärke. Flugzeuge starten und landen aus physikalischen Gegebenheiten grundsätzlich gegen den Wind, dessen Richtung und Stärke am Flughafen Hamburg wie auch an anderen deutschen Flughäfen an der Landebahn sowie im kurzen Endanflug gemessen werden. Daneben erhält der zuständige Fluglotse weitere Windinformationen der Piloten im Endanflug, die er bei der Wahl der Betriebsrichtung mit einfließen lässt. Eine Abkehr der Betriebsrichtung - ohne dass sich die Wetterbedingungen geändert haben - bedeutet ein aktives Eingreifen in die Sicherheit des Flugverkehrs.

Die Fluglärmschutzbeauftragte der Stadt Hamburg überwacht die Einhaltung der Bahnbenutzungsregeln gemäß dem Luftfahrthandbuch Deutschland. Sie ist Ansprechpartnerin für alle von Bürgerseite auftretenden Fragen und bearbeitet Beschwerden und ermittelt bei Beschwerden über Abweichungen von den vorgeschriebenen Flugrouten. Ich empfehle Ihnen daher, sich an die Fluglärmschutzbeauftragte direkt zu wenden:
Dr. Gudrun Pieroh-Joußen
Behörde für Umwelt und Energie
Leitung der Abteilung Lärmbekämpfung und Fluglärmschutzbeauftragte Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Mail: gudrun.pieroh-joussen@bue.hamburg.de

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg