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Frage von Frank H. •

Frage an Marcus Weinberg von Frank H. bezüglich Recht

Es gibt nach meiner Wahrnehmung, welche auch durch Gespräche mit türkischen Mitbürgern gestützt wird, sehr umtriebige und aktive türkische Organisationen welche sich eine Veränderung unseres Lebensraumes auf die Fahnen schreiben. Z.B.:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article154689954/So-naehren-Erdogans-Prediger-Islamismus-in-Deutschland.html
oder
"Türkische Faschisten in Deutschland"
https://www.youtube.com/watch?v=WqpYae3Jtqw

Wie schützen wir uns gegen diese türkischen Nationalisten?
Was tut unsere Regierung da für uns?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heitmeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Einfluss von Verbänden und extremistischen Gruppen in Deutschland im Umfeld der türkischstämmigen Gemeinden. Extremistische, verfassungsfeindliche Gruppierungen werden von den Behörden beobachtet, egal, ob sie religiös-fundamentalistisch sind oder nationalistische Ideologien anderer Länder verbreiten. Der Bundesinnenminister hat in seiner Amtszeit bereits mehrere Vereine aus diesem Spektrum verboten.

Grundsätzlich gilt: Wir müssen denen eine stärkere Stimme geben, die Deutschland zu ihrer Heimat gemacht haben, die sich mit Ehrgeiz, Leistungsbereitschaft und Offenheit einbringen und ihren Glauben im Einklang mit unserem Grundgesetz leben.

Problematisch scheint, dass es hierzulande islamische Verbände gibt, die auf unterschiedliche Weise von ihren Ursprungsländern abhängig sind. Der finanzielle und ideologische Einfluss aus dem Ausland auf islamische Gemeinden in Deutschland sollte gelöst werden, um deren Mitgliedern eine Eigenständigkeit als Religionsgemeinschaft in Deutschland zu ermöglichen. Die Union setzt sich besonders seit Einberufung der Deutschen Islamkonferenz durch Wolfgang Schäuble 2006 dafür ein, die muslimischen Gemeinden in das deutsche Religionsverfassungsrecht einzugliedern; mit den gleichen Anforderungen, Rechten und Pflichten, die für alle Glaubensgemeinschaften gelten. Parallelstrukturen durch „Staatsverträge“ in den Bundesländern oder Sonderrechte für Muslime erschweren die Diskussion und auch die gesellschaftliche Anerkennung der Muslime.

Zudem wäre es zu begrüßen, wenn die Gemeinden mehr auf Imame vertrauten, die an deutschen Hochschulen ausgebildet wurden. Unter Unionsführung hat die Bundesregierung hier eine enorme Entwicklung angestoßen:
Bereits zum Wintersemester 2011/12 wurden an den Universitäten von Tübingen, Münster/Osnabrück, Frankfurt am Main und Erlangen-Nürnberg die ersten Zentren für Islamische Theologie eingerichtet. Mit sieben Professuren ist das Osnabrücker Institut das bundesweit größte. Mittlerweile sind dort 1800 Studierende eingeschrieben. Die Institute wurden seit ihrer Gründung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit 20 Millionen Euro gefördert. Es liegt nun nicht zuletzt auch bei den muslimischen Verbänden, sich organisatorisch so aufzustellen, dass die Kooperationsbereiche mit dem Staat weiter ausgeweitet werden können.

Nun zum ebenfalls von Ihnen angesprochenen Thema der „Grauen Wölfe“: Die „Ülkücü“-Bewegung wird, wie alle extremistischen Vereinigungen, vom Verfassungsschutz unter dem Begriff „Ausländerextremismus“ sorgfältig beobachtet. Nach Einschätzung deutscher Sicherheitsbehörden sind die Grauen Wölfe als verfassungsfeindlich einzustufen.

Die Auseinandersetzung mit solchen rassistischen und diskriminierenden Einstellungen stellt eine wichtige gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe dar. Seit Jahren verfolgt die Bundesregierung deshalb mit beachtlichem Wirkungsgrad einen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Er umfasst sowohl Prävention als auch Repression und betrifft alle Bereiche der Gesellschaft. Hierzu gehören auch die Beobachtung solcher extremistischer Organisationen durch den Verfassungsschutz und das Angebot von Aussteigerprogrammen für Extremisten. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Bundesprogramme (z.B. „Demokratie leben!“ oder „Jugend für Toleranz und Demokratie“), Beratungsstellen und Präventionskooperationen auch in Hamburg.

Gemäß dem Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung die Präventionsprogramme zur Extremismusprävention verstetigen und dafür die notwendigen finanziellen Mittel längerfristig zur Verfügung stellen.
Der Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz (NAP) aus dem Jahr 2008 faßt alle wesentlichen Maßnahmen der Bundesregierung zum genannten Themenfeld zusammen. Er versteht sich als ganzheitlicher Beitrag zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung, in dem er nachdrücklich verdeutlicht, dass weder Gesellschaft, Politik noch Recht Willens sind, Phänomene dieser Art zu akzeptieren, widerspruchslos hinzunehmen oder gar zu dulden. Der Aktionsplan enthält die Aufforderung, mit Blick auf die demografischen Prognosen und der zunehmend multi-ethnisch strukturierten Ballungsräume, eine konsequente Politik der Einbindung und Teilhabe auf allen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Ebenen zu gewährleisten. Insoweit fließen in ihn die Vielzahl der in der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen und Initiativen in diesem Themenfeld ein. Mit dem Aktionsplan wird auch das Ziel verfolgt, die Politik der Anerkennung von Unterschiedlichkeiten zu befördern.

Meines Erachtens liegt hier auch eine wichtige Aufgabe im Bereich der Bildung bzw. der Ausbildung von Lehrern und Sozialarbeitern. Durch die vielfältiger werdende Gesellschaft besonders in den Ballungsräumen brauchen wir eine schulische und außerschulische Bildung, die die Regeln des Zusammenlebens, demokratische Werte und Toleranz vermittelt. Andererseits müssen Lehrer migrantische Jugendkulturen kennen und einordnen können.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg