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Marcus Held
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Frage von Stefan R. •

Frage an Marcus Held von Stefan R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Held,

Obwohl biologische Einflüsse der Mobilfunkstrahlung in zahlreichen Studien bewiesen wurden, auch am Menschen und auch weit unterhalb unserer Grenzwerte,
- http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/ausgewaehlte-studien/mobilfunk-grenzwerte-gesundheit-risiko-vorsorgewerte/
- https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=345&class=DownloadItem

wird die Bedeutung der wichtigsten Auswirkungen, wie Erbgut-Schädigung, Insektensterben, beschleunigte Alterung, Störung der Blut-Hirn-Schranke, offiziell heruntergespielt, mit nicht mehr haltbaren Aussagen wie: "Innerhalb der Grenzwerte seien keine Gesundheitsschäden zu erwarten" Sogar BfS und Stiftung Warentest beziehen sich auf die "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP). Diese ist jedoch ein privater, in Oberschleißheim eingetragener Verein, der seine Mitglieder selber rekrutiert und Fachleute mit abweichenden Meinungen ausschließt.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/elektrosmog-europa-ignoriert-moegliches-krebsrisiko-von-5g/23855700.html

Keine Rückversicherung deckt durch Funkstrahlung verursachte Schäden , Swiss Re warnt vor dem Ausbau.
- https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1412 (S.11)

Konkrete Frage an Sie: Erkennen Sie die Dringlichkeit, auch die wichtigen Kritiker als interessenfreie Informationsquellen heranzuziehen, um dem in § 2 GG und § 20a GG gewährleisteten Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt zu gewährleisten?

Darf es angesichts aller Fakten und Warnungen Ihrer Ansicht nach noch einen Grund geben (und welchen?), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/ nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen ?
Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.

m.f.Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema 5G-Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland und Ihre damit verbundenen Bedenken im Hinblick auf mögliche Folgen für Gesundheit und Umwelt.
Hinsichtlich Ihrer konkreten Frage, möchte ich Ihnen zunächst einmal vollends zustimmen: Es sollten im Zuge eines Gesetzesprozesses immer alle ausschlaggebenden Positionen angehört und gewichtet werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt.
Bei 5G sprechen wir zunächst einmal „nur“ von einem neuen Mobilfunkstandard, der nicht mehr oder weniger gefährlich ist als die Vorläufergenerationen. Für die Abwägung eines zusätzlichen potentiellen Risikos müssen wir jedoch differenzieren. Zunächst wesentlich ist das Frequenzband, auf dem gesendet werden soll. Bei den dafür vorgesehenen Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz kann man auf Erfahrungen und Untersuchungen zu anderen Anwendungen zurückgreifen, die sich auf eine Funkübertragung stützen. Gängige Modelle von WLAN-Routern senden beispielsweise in Frequenzbereichen 5 GHz und höher.
Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft (vgl. Bundesamt für Strahlenschutz) gibt es keinerlei Erkenntnisse darüber, dass die elektromagnetischen Felder von WLAN-Geräten generelle Gesundheitsrisiken bergen. Es gibt darüber hinaus keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt erst einmal auch für die Standards der fünften Mobilfunkgeneration 5G.
Es gibt jedoch auch Aspekte, die wir aufmerksam betrachten: Das ist zum Beispiel die mit 5G zu erwartende exponentiell steigendende Anzahl an funktechnischen Endgeräten, unter anderem durch autonome Fahrzeuge, Sensoren, Drohnen uvm. .
Der Ausbau der 5G-Netze in der Fläche wird dabei auf leistungsfähigen LTE-Netzen aufbauen. Da hierfür bereits fundierte Ergebnisse der Risikoforschung vorliegen, werden wir in den kommenden Jahren zunächst die Lücken im LTE-Netz schließen, bevor 5G-basierte Technologien sukzessive aufgebaut werden. Es ist damit zu rechnen, dass 5G-basierte Technologien mit der Vergabe von Flächenfrequenzen im Jahr 2025 mehr in die Fläche gehen. Die Zeit bis dahin werden wir nutzen, um Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu betreiben.
Die von Ihnen im Zusammenhang mit dem Ausbau der 5G-Mobilfunknetze vorgetragenen Bedenken sind uns also bekannt, den dahinterstehenden Argumenten möchten wir auf den Grund gehen.
Zu diesem Zweck hat der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für digitale Infrastruktur, Gustav Herzog MdB, eine Fachgesprächsreihe zu der Frage gesundheitlicher und ökologischer Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder durch Mobilfunk in die Wege geleitet. Gemeinsam mit fachlich zuständigen Berichterstattern aus den Arbeitsgruppen Gesundheit, Umwelt und Naturschutz, Digitale Agenda sowie Wissenschaft und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion werden Sachverständige aus verschiedenen Bereichen eingeladen und angehört.
Ziel dieser Gesprächsreihe ist es, auf breiter Basis eine Expertise zu dem Thema zusammenzutragen, diese einer umfassenden Betrachtung zu unterziehen und mit allen Beteiligten zu diskutieren. Damit soll anschließend eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie mit der zu erwartenden Zunahme elektromagnetischer Felder im Alltag der Menschen umzugehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Held MdB