Marcus Eschborn, Rechtsanwalt, Wahlkreisbewerber der ÖDP im Landtagswahlkreis Ingelheim am Rhein
Marcus Eschborn
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Frage von Lucie N. •

Frage an Marcus Eschborn von Lucie N. bezüglich Gesundheit

Was meinen Sie, Kandidat Marcus Eschborn (ödp)?
Das AKW Biblis liegt auf der anderen Rheinseite und macht mir Sorgen. Im Umfeld Atommeilers Krümmel und des Geesthachter Kernforschungsinstituts fällt die Häufigkeit von Leukämieerkrankungen auf. Jedenfalls hatten im internationalen Vergleich extrem viele Kinder mit gesundheitlichen Problemen zu tun. Zu hören, zu sehen und zu lesen war immer wieder und bis zum heutigen Tag von todkranken Kindern und von besorgten Eltern.
Mein Hausarzt verwies mich mit meinen Fragen an die Gesellschaft für Strahlenschutz. Die äußerte: „Weil jede neue Publikation über weitere Strahlenopfer das Geschäft bedroht, sorgt die weltweit organisierte Atomlobby dafür, dass neue wissenschaftliche Ergebnisse dazu möglichst lange ignoriert, dann als Außenseitermeinung ohne Bedeutung abqualifiziert werden“. Beim Lesen des folgenden Textes kriegte ich einen Nervenzusammenbruch:
http://www.ippnw.de/index.php?/s,1,2,8/o,article,984/
Was meinen Sie, Kandidat Eschborn ?

Marcus Eschborn, Rechtsanwalt, Wahlkreisbewerber der ÖDP im Landtagswahlkreis Ingelheim am Rhein
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Nemecky,
zunächst vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte. Ich teile Ihre Besorgnis bzgl. der Atomkraftwerke in Biblis. Die nuklearen Schrottreaktoren müssen schnellstmöglichst vom Netz.
An dieser Stelle möchte ich auch auf meine Antwort auf eine Frage zu diesem Thema von Herrn Dengler verweisen.
Die unter augenscheinlich fahrlässiger Mitwirkung von SPD-Ministerpräsident Kurt Beck als Bundesratspräsident & Stellvertreter von Gerhard Schröders erlassene rot-grüne Strahlenschutzverordnung ist ein skandalöser Gutachterfehler mit tödlichen Auswirkungen. Die seit dem 1. August 2001 gültige rotgrüne Strahlenschutzverordnung wurde von Trittins Umweltministerium wegen geringfügiger Absenkungen einzelner Grenzwerte als Verbesserung gepriesen.
Tatsächlich jedoch würde die Bezeichnung "Strahlenschmutzverordnung" den Sachverhalt genauer treffen. Enorme Radioaktivitätsmengen werden nämlich über so genannte Freigrenzen- und Freigabevorschriften einfach weggeregelt.
Dadurch darf nach Aussage von Fachleuten vorher noch unter Kontrolle gehaltener schwachradioaktiver Atommüll mit hohen Aktivitätskonzentrationen nunmmehr frei in die Umwelt verbracht werden. Es können z.B. radioaktiv belastete Materialien im Straßenbau verwendet werden. Kennzeichnungspflicht, Anmelde- und Genehmigungspflicht sowie das Vermischungsverbot mit anderen Stoffen entfallen. Im- und Export großer Mengen schwachradioaktiven Mülls und dessen Einschleusung in den Wirtschaftskreislauf werden möglich. Als Folge werden ungezählte Menschen Gesundheitsschäden davontragen. Vor allem unsere Kinder werden in einer nicht mehr hinnehmbaren Art und Weise durch die Regelungen dieser Verordnung belastet.
Wie konnte es dazu kommen?
Es hat grobe Fehler der bei der Vorbereitung der Verordnung eingeschalteten Gutachter gegeben. Diese haben beispielsweise den Umgang mit Nukliden in Labors betrachtet und errechnet, wie dort die international angestrebte, gerade noch akzeptable Dosis von 10 Mikrosievert erreicht werden kann. Die dabei vorausgesetzten Eingangswerte in die Rechenmodelle wurden für die Novelle zur Strahlenschutzverordnung jedoch plötzlich zur unbedenklichen Freigrenze erklärt. Das Warnschild "Radioaktivität" wurde abgehängt. Ein Kleinkind, das pro Jahr 50 bis 100 Liter tritiumhaltiger Flüssigkeit mit nun zugelassener Aktivitätskonzentration zu sich nimmt, kann eine Dosis zwischen 3,2 und 6,4 Sievert erhalten und daran sterben. Man mag fragen, wie das kontaminierte Wasser zum Kind kommt. Kein Problem, wenn es frei gehandelt wird. Die Frage sollte lauten; wie das verhindert werden kann! Der Gutachterfehler in der rot-grünen Verordnung ist demgemäß Mehrmillionenfach und hat nach Auskunft von Ärzten zweifelsfrei schwerwiegende tödliche Auswirkungen. Ich trete für eine Änderung der Strahlenschutzverordnung ein, die dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor radioaktiver Strahlung oberste Priorität einräumt.
Da die ödp im Gegensatz zu den anderen Parteien keine Firmenspenden annimmt, können wir ödp-Politiker eine unabhängige Politik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land machen.
Mit freundlichen Grüßen