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Marco Buschmann
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Frage von Ralph L. •

Frage an Marco Buschmann von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Ich hatte beim Bundesrechnungshof um Zusendung der Prüfberichte für die Finanzen der Fraktionen gebeten, die nach dortige Auskunft 2013 und 2017 erstellt wurden. Der Bundesrechnungshof verweigert die Herausgabe mit dem Argument, dass Ihre Fraktionen wie auch die anderen Fraktionen de Herausgabe widersprochen haben (in Ihrem Fall wohl nur in Bezug auf 2013).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach die öffentliche Berichterstattung über die Fraktionsfinanzen angeordnet. Zu dieser öffentlichen und transparenten Berichterstattung zählen logischer Weise auch die Prüfberichte, da ansonsten sich die Öffentlichkeit wie verfassungsrechtlich gewollt kein Bild machen kann.
Hinsichtlich der einzelnen vom Bundesrechnungshof genannten Gründe darf ich auf meine Antwort an die Behörde vom 10. Oktober 2018 verweisen (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/prufberichte-bundestagsfraktionen ).

Ich bitte zunächst um Klärung, ob Ihre Fraktion tatsächlich de Herausgabe widersprochen hat und wieso. Ich würde mich freuen, wenn Sie dabei auch hinsichtlich der von mir dargelegten Gegenargumentationen eingehen könnten.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Prüfberichten für die Finanzen der Fraktionen. Wie Sie richtig geschrieben haben, gab es in den Jahren 2013 bzw. 2017 Prüfberichte des Bundesrechnungshofes. Grundsätzlich möchte ich vorwegschicken, dass die aktuelle Fraktion, die 2017 mit dem Wiedereinzug der FDP in den Bundestag neu gegründet wurde, nicht Rechtsnachfolgerin der FDP-Bundestagsfraktion der 17. Wahlperiode werden konnte. Dies ist nach Abgeordnetengesetz rechtlich ausgeschlossen. Auch die Parteien sind grundsätzlich rechtlich und finanziell von den Parlamentsfraktionen zu trennen.

Sie haben bei dem zuständigen Bundesrechnungshof um die Prüfberichte der Fraktionen aus den Jahren 2013 und 2017 gebeten. Der Bundesrechnungshof ist unter Bezug auf die Bundeshaushaltsordnung und die Entscheidung der damaligen Bundestagsfraktionen Ihrem Anliegen nicht nachgekommen. Wie der Rechnungshof darlegt, wird ein anhängiger Rechtsstreit zur Klärung Ihrer Anfrage beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer

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