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Marco Buschmann
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Frage von Hermann K. •

Frage an Marco Buschmann von Hermann K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Buschmann,

nach einer Meldung der "Wirtschaftswoche" und einer nachziehenden Information des SPIEGEL sollen Sie sich dafür eingesetzt haben, daß die Bundesarbeitsministerin Zeitarbeitsfirmen vor den Nachforderungen einiger Zeitarbeitnehmer schützen möge, die mit einiger Aussicht auf Erfolg vor den Arbeitsgerichten rückständige Löhne einzuklagen begonnen haben.

Das erschiene mir ziemlich krass unverständlich. Sie möchten, daß Zeitarbeitnehmer, die zu rechtswidrig niedrigen Löhnen beschäftigt waren, um ihre Ansprüche gebracht werden? Und das soll die Ministerin als Teil der Exekutive bewirken? Können sie als rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion eine Rechtsgrundlage für ein derartiges Ansinnen benennen? Wessen Interessen nehmen Sie in diesem Zusammenhang wahr?

Bei dieser Gelegenheit frage ich auch gleich danach, ob Sie die normalen Voraussetzungen für den Eintritt in die große internationale Anwaltskanzlei erfüllen, in der Sie als Associate geführt werden, ob Sie also zwei mindestens vollbefriedigende Staatsexamina abgelegt haben oder warum sonst von der Kanzlei angenommen worden sein könnte, daß Sie über "deutlich" überdurchschnittliche juristische Kenntnisse verfügen. Mir drängt sich inzwischen der Eindruck auf, daß große Kanzleien sich gerne einen Abgeordneten halten, wenn Sie diesen Ausdruck nicht übel nehmen wollen, deren Qualität dann eben ihre politischen Verbindungen sind. Deshalb wäre ich Ihnen für ein klärendes Wort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Keske

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Keske,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Mai 2011.

Gerne präzisiere ich meine Kritik am Vorgehen der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Ich habe erhebliche Zweifel am Vorgehen der DRV, weil sich meiner Auffassung nach das BAG zur Frage der Rückwirkung gerade nicht abschließend geäußert hat. Zusammen mit meinen Fraktionskollegen kritisiere ich also, dass ohne abschließende Klärung der Rechtslage bereits der Verwaltungsapparat in Gang gesetzt wurde. Konkret bedeutet das, dass die Unternehmen der Zeitarbeitsbranche bereits jetzt jeweils tausende von Lohnabrechnungen nachberechnen sollen und dafür von unzähligen Verleihunternehmen komplexe Informationen über die Entlohnungsmechanismen in deren Betrieben einholen müssen, obwohl noch gar nicht feststeht, ob das wirklich erforderlich ist. In meinen Augen ist das unvernünftig.

Was Ihr Interesse an meinen beruflichen Qualifikationen angeht, kann ich dies ganz einfach beantworten: Ich habe das reguläre Bewerbungsverfahren bei White & Case bereits im Jahr 2007 durchlaufen, was Sie unschwer sowohl meiner anwaltlichen Biographie wie auch meiner Abgeordnetenbiographie entnehmen können. Das war lange bevor ich in den Deutschen Bundestag gewählt worden bin und lange bevor ich als Kandidat zur Bundestagswahl 2009 aufgestellt war. Sie haben also keinerlei Anlass, an meinen Qualifikationen zu zweifeln.

Lassen Sie mich zu letzterem auch noch folgendes sagen: Ich meine, dass Sie als kritischer Staatsbürger der Demokratie keinen Gefallen tun, wenn sie jeden Menschen, der sich für ein Mandat bewirbt oder es ausübt, unter Generalverdacht stellen oder versuchen, diesen ins Zwielicht zu rücken.

Mit besten Grüßen

Marco Buschmann MdB

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