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Frage von Martin E. •

Frage an Marco Bülow von Martin E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Bülow,

In der vergangenen Woche wurden im ARD Magazin Plusminus "Schlupflöcher" im neu ausgehandelten Gesetzentwurf zur Leiharbeit/ Werkverträgen dargestellt, wie angedachte Verbesserungen wieder umgangen werden können. Wenn diese Beispiele
stimmen, kann man als SPD Fraktion dem Gesetz so zustimmen? Wann gelingt es der SPD endlich in dem Bereich Leiharbeit/ Werkverträge wirkliche Verbesserungen durchzusetzen? Wann, wenn nicht mit einem SPD- geführten Arbeitsminsterium?!

Mit besten Grüßen

Martin Eckardt

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Antwort von
Die PARTEI

Sehr geehrter Herr Eckardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider konnte ich den Beitrag von Plusminus nicht wiederfinden, so dass ich nachfolgend allgemein auf den Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit eingehen werde. Lassen Sie mich vorab bemerken, dass CDU und CSU die Neuregelung zu Werkverträgen und Leiharbeit lange blockiert haben.

Ich habe den Gesetzentwurf zusammen mit den Dortmunder Gewerkschaften, mit denen ich mich regelmäßig zum Dortmunder Gewerkschaftsrat treffe, diskutiert und Punkte herausgearbeitet, die noch kritisch zu sehen sind. Insgesamt geht das Gesetz zwar in die richtige Richtung aber es bleiben eben weiterhin einige kritische Punkte:

So fehlen beispielsweise bei den Werkverträgen Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmer*innen und Solo-Selbständigen. Es soll zwar zukünftig einfacher sein, zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in zu unterscheiden aber es fehlt im Gesetzentwurf eine Beweislastumkehr, so dass die/der Arbeitgeber*in beweisen muss, dass es sich tatsächlich um einen Werkvertrag handelt.

Ich fordere die gleiche Bezahlung von Leiharbeiter*innen wie die Stammbelegschaft schon nach sechs Monaten, wie dies in einigen Tarifverträgen gehandhabt wird. Das Gesetz sieht dies erst nach neun Monaten vor, allerdings enthält es klare Regeln, die Missbrauch und Lohndrückerei verhindern sollen und es sieht vor, dass Leiharbeiter*innen nur noch bis zu 18 Monaten in einem Betrieb eingesetzt werden dürfen.

Ebenso wird im Gesetz der Einsatz von Leiharbeiter*innen als Streikbrecher*innen verboten, auch dies ist als Erfolg zu betrachten. Besser wäre es, wenn die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Regelungen klarer und härter formuliert worden wären. Eine bessere Kontrolle und Weitergabe von Informationen durch den Zoll ist auch notwendig.

Insgesamt ist das Gesetz durchaus positiv zu bewerten, dies bestätigt auch der DGB. Bei den von mir noch kritisch gesehenen Punkten werde ich mich in Zukunft für Verbesserungen einsetzen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Viele weitere Informationen zu meinen politischen Inhalten, finden Sie auf meiner Internetseite www.marco-buelow.de .

Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow