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Manja Schüle
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Frage von Norbert W. •

Frage an Manja Schüle von Norbert W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Schüle,

setzen Sie sich für die Abschaffung der KV-Beitragspflicht auf Auszahlungen von Direktversicherungen ein, die vor 2004 abgeschlossen wurden? Ich habe 1992 eine Direktversicherung abgeschlossen, um zusätzlich Altersvorsorge zu betreiben. Diese wurde durch Gehaltsumwandlung finanziert. Damals war von KV-Pflicht keine Rede. 2004 hat dann die SPD Gesundheitsministerin die KV-Pflicht für Direktversicherungen auch NACHTRÄGLICH eingeführt. Jetzt werden meine Auszahlungen mit dem vollen KV-/PV-Satz, d.h. ca. 18% von der Krankenkasse belastet. Ich bin schlicht entsetzt und bitte Sie, sich für die schnellstmögliche, vollständige Abschaffung, ebenfalls rückwirkend, einzusetzen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagener,

vielen Dank für Ihr Nachricht, in der Sie auf die Beitragspflicht bei Direktversicherungen eingehen. Grundsätzlich fordern wir als SPD-Bundestagsfraktion, dass Menschen von ihrer Rente auskömmlich leben können müssen. Ich unterstütze den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil ausdrücklich in seinem aktuellen Vorhaben, eine Grundrente einzuführen, die die Lebensleistung von Erwerbstätigen würdigt und ein Alter in Würde ermöglicht.
Darüber hinaus haben wir es als SPD-Bundestagsfraktion immer unterstützt, wenn Arbeitnehmer durch eine Zusatzversicherung bzw. betriebliche Altersvorsorge zusätzlich die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben finanziell absichern. Die von Ihnen angesprochene Verbeitragung verringert die Attraktivität bestimmter Vorsorgemodelle. Der Beschluss, der 2004 die Grundlage für die Einführung dieser Verbeitragung bildete, wurde parteiübergreifend auch zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion erarbeitet. Die gesetzlichen Krankenversicherungen hatten seinerzeit unter anderem aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit hohe Defizite. Ziel der von Ihnen angesprochenen Regelung war es, alle Alterseinkünfte gleich zu behandeln und in die solidarische Krankenversicherung miteinzubeziehen. Es war ein ausdrücklicher Wunsch der CDU/CSU-Fraktion im Rahmen dieses Gesetzes ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen: Dieses hatte den Gesetzgeber am 15. März 2000 verpflichtet, freiwillig und gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner bei der Beitragserhebung gleich zu behandeln, und angeregt, das so zu gestalten, dass sämtliche Einnahmen der Versicherten mit einbezogen werden. Dazu gehört auch, dass regelmäßige Rentenzahlungen nicht stärker belastet werden als Einmalzahlungen.
Die Situation heute ist angesichts niedriger Arbeitslosenzahlen eine andere. Die Krankenversicherungen haben Milliardenreserven bilden können und erwirtschaften Überschüsse. Aus diesem Grund hat sich die SPD-Bundestagsfraktion auch in den Koalitionsverhandlungen mit Nachdruck dafür eingesetzt, die Beitragsfestsetzung für die Bezüge aus Direktversicherungen neu zu regeln. Bis zuletzt haben wir beispielsweise dafür plädiert, dass die Beiträge für Betriebsrenten in der Auszahlungsphase um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abgesenkt werden. Leider konnten wir uns in diesem Punkt nicht gegen die Union durchsetzen.

Wie in der aktuellen Debatte um eine auskömmliche Grundrente zu erkennen ist, zeigt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion selbst bei Projekten, die wie in diesem Fall als Rente gegen Altersarmut im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, wenig Bereitschaft, Reformprojekte anzupacken. Daher war es eher überraschend, dass Bundesgesundheitsminister Spahn am 29. Januar einen Kurswechsel der Union in dieser Frage angekündigt hat. Demnach könnte die sogenannte Doppelverbeitragung für künftige Versicherungen wegfallen.
Eine rückwirkende Aufhebung würde nach aktuellen Schätzungen zwischen 37 und 41 Mrd. Euro kosten, die durch Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen finanziert werden müssten. Es ist unwahrscheinlich, dass die Union zu diesem Schritt bereit ist, der die Lohnnebenkosten auch für Arbeitgeber verteuern würde.
Wenn Sie einverstanden sind, leite ich Ihre Mail aber gern an meine Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsausschuss weiter, die mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU über diese Fragen beraten werden.
Herzliche Grüße
Manja Schüle

Dr. Manja Schüle, MdB