Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Edgar G. •

Frage an Manfred Grund von Edgar G. bezüglich Gesundheit

Warum ist diese Kanzerlin mit ihrer christliche Regierungskoalitation und christlichen Abgeordneten nicht in der Lage für die aktiven und ehemaligen Soldaten und ihren Familien zu sorgen !
Noch nicht einmal die Beihilfekosten werden erstattet ,es wird nicht lange dauern und wir warten auf den Sold.
Abgeordnetenverantwortung endet mit dem Handzeichen für den Einsatz !

Danke für die letzte Wahlperiode eine Neue wird es nicht geben !

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Günther,

absehend von Ihren inzwischen offenen Anfeindungen habe ich mich beim Bundesverteidigungsministerium um eine Klärung des angesprochenen Problems der verzögerten Beihilfe bemüht. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt hat mir mit Datum vom 27. August 2013 (Posteingang heute in meinem Berliner Büro) geantwortet. Sie ersehen daraus, dass das Thema bei der Führung des Ministeriums bekannt ist und einer Lösung zielstrebig gearbeitet wird.

In der Antwort heißt es:
Von den derzeit überlangen Bearbeitungszeiten in der Beihilfeabrechnung alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger der Bundeswehr betroffen, nicht nur ehemaligen Soldaten der NVA, die in der Bundeswehr Dienst leisten oder geleistet haben. Die Beihilfeanträge werden üblicherweise in einer durchschnittlichen Zeitspanne von 9 bis 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Bearbeitungszeit wird derzeit deutlich überschritten. Die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten ist am 1. Juli 2013 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) übergegangen. Für die Versorgungsempfänger der Bundeswehr ist nunmehr das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), eine Dienststelle im Geschäftsbereich BMF, zuständig. Anträge von Besoldungsempfängern bearbeitet seitdem das Bundesverwaltungsamt (BVA), eine Dienststelle im Geschäftsbereich des BMI. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sieht sich jedoch auch nach dieser Aufgabenverlagerung - schon aus Fürsorgegründen - weiterhin in der Pflicht, intensiv an der Verringerung der Bearbeitungszeiten mitzuwirken. Hierzu gehören vor allem die Gewinnung und Einarbeitung von neuem Personal, Mehrarbeit (auch an Samstagen), Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitkräften und die gegenseitige Unterstützung der Beihilfestellen. Trotz dieser Maßnahmen ist es leider bis zum 1. Juli 2013 nicht gelungen, den aufgelaufenen Bearbeitungsrückstand zu reduzieren. Der Schwerpunkt der Bearbeitungsrückstände liegt im Bereich der Versorgungsempfänger. In Erweiterung der bisher getroffenen Maßnahmen ist gemeinsam mit dem nunmehr fachlich zuständigen BMF ein weiteres Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten umgesetzt worden: Seit dem 5. August 2013 werden bei Beihilfeanträgen mit Aufwendungen zwischen 1.000 und 2.500 Euro Abschlagszahlungen in Höhe von 75 Prozent des Rechnungsbetrages auf die zu erwartende Beihilfe gewährt. Seit dem 19. August 2013 werden Standardanträge mit einer Antragssumme unterhalb von 1.000 Euro in einem beschleunigten risikoorientierten Prüfverfahren bearbeitet. Beihilfeanträge mit Aufwendungen von über 2.500 Euro werden weiterhin vorrangig bearbeitet. Das Verteidigungsministerium führt personelle Verstärkungsmaßnahmen in vollem Umfang fort. So werden dem BADV weitere Unterstützungskräfte zeitlich befristet zur Verfügung gestellt. Seit dem 19. August 2013 verstärken zehn Beihilfefestsetzer der Postbeamtenkrankenkasse für drei Monate die Beihilfestelle in Düsseldorf. Zur Administration der Abschlagszahlungen stellt das BMVg mindestens 40 Unterstützungskräfte zur Verfügung. In Kürze sollen rund zehn weitere ehemalige Beihilfefestsetzer der Bundeswehr in der Beihilfeabrechnung eingesetzt werden. Auch das BVA hat Maßnahmen zur beschleunigten Bearbeitung der Beihilfeanträge ergriffen. Bei den Besoldungsempfängern sind die Rückstände jedoch weitaus geringer als im Bereich der Versorgungsempfänger. Hier wurde durch interne Umverteilung der Beihilfeakten die Bearbeitung beschleunigt. Die beteiligten Ressorts gehen davon aus, dass es mit diesem erweiterten Maßnahmenpaket gelingen wird, den Bearbeitungsrückstau zügig abzubauen und wieder die üblichen Bearbeitungszeiten im Sinne aller Beihilfeberechtigten zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Grund

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