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Manfred Behrens
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Frage von Peter S. •

Frage an Manfred Behrens von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Behrens,

mit Sorge habe ich die Debatte im Bundestag über den UN-Migrationspakt verfolgt.
Ich will mich nun nicht gleich der Meinung der AFD anschließen aber durch Publikationen wie:
https://www.epochtimes.de/politik/europa/eu-papier-von-2010-weitere-192-millionen-migranten-fuer-deutschland-a2696841.html und
https://migrationspakt-stoppen.info/2018/10/30/rechtsgutachten-zum-migrationspakt/
kann man doch an der sogenannten Unverbindlichkeit zumindest zweifeln.

Es erschließt sich mir der Sinn einer Unterzeichnung auch nicht, weil z.B. schwergewichtige große Einwanderungsländer wie die USA und Australien den Pakt ablehnen.
Auch immer mehr EU Länder ziehen ihre Zustimmung zurück und unterzeichnen nicht.

Vielleicht sollte die Unterzeichnung verschoben und der Pakt noch einmal überarbeitet werden. Dann sollte es eine Volksabstimmung in Deutschland darüber geben.
Und ganz wichtig, unabhängig davon ob unterzeichnet wird oder nicht, es muss natürlich eine Ausstiegsklausel geben.

Meine Frage an Sie ist nun, würden Sie, sollte es doch noch eine Abstimmung im Bundestag geben, für oder gegen den Pakt in der jetzigen Fassung stimmen?
Auch unter der Berücksichtigung, dass bereits mehrere EU Staaten nicht unterzeichnen werden.

MfG

Peter Schmidt
Oschersleben

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CDU

Sehr geehrte Herr Schmidt,

vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Fragen zum UN-Migrationspakt, in der Sie Ihre Kritikpunkte und Befürchtungen im Hinblick auf den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration dargelegt haben.

Die internationale Staatengemeinschaft steht heute mehr denn je vor der Frage, wie den Herausforderungen von menschlicher Mobilität in der vernetzten Welt des 21. Jahrhunderts bestmöglich begegnet werden kann. Dabei muss es aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Ziel sein, Migration zu steuern und unter Anwendung klarer Regeln dort zu fördern, wo Aufnahmestaaten Bedarf und rechtliche Rahmenbedingungen zur geregelten Migration geschaffen haben. Zugleich müssen illegale Migration, Schlepperwesen und Menschenhandel entschieden bekämpft werden. Auch die völkerrechtlich verbürgte Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsbürger muss entschieden durchgesetzt werden.
Bei der Konferenz am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch, Marokko, wurde der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) angenommen, der in einem transparenten Prozess unter Einbindung der Öffentlichkeit in den vergangenen zwei Jahren verhandelt wurde. Eine deutsche Übersetzung des Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration finden Sie hier: http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Für die besonderem Schutz unterliegende Gruppe von Flüchtlingen hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) ebenfalls in einem transparenten Verfahren unter Einbindung der Mitgliedsstaaten den Globalen Pakt für Flüchtlinge erarbeitet, der am 17.12.2018 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. Auch dieser Text liegt öffentlich in deutscher Sprache vor http://www.un.org/depts/german/migration/a73-12-part-II.pdf .

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich intensiv mit dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration befasst und dazu gemeinsam mit dem Koalitionspartner noch vor der Konferenz in Marrakesch einen Antrag vorgelegt. Dieser Antrag hat auch die Punkte und Argumente stärker beleuchtet, die in der öffentlichen Debatte nicht angemessen wahrgenommen wurden, für die der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration aber ebenso Berufungsgrundlage bildet.

Migration im 21. Jahrhundert ist vor allem ein internationales Phänomen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat immer bekräftigt, dass zu einer verantwortungsvollen und durchsetzbaren Migrationspolitik, die die deutschen Interessen wahrt, eine nationale und eine internationale Komponente Hand in Hand gehen müssen. Nur so kann Migration effektiv und nachhaltig gesteuert und begrenzt werden.

Mit dem „Masterplan Migration“ hat der Bundesinnenminister den Handlungsrahmen für unsere nationale Migrationspolitik bestimmt. Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist ein wichtiger Baustein der internationalen Migrationspolitik.
Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ist es der internationalen Staatengemeinschaft gelungen, einen gemeinsamen Ansatz zu finden, mit dem die vielfältigen Herausforderungen von Migrationsbewegungen umfassend bewältigt werden können. Die Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen wird dadurch wesentlich gefördert. Dies liegt im Kerninteresse Deutschlands. Mit dem Dokument zielen wir darauf ab, dass unsere internationalen Partner eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration und bei der Bekämpfung illegaler Migration übernehmen.

Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz ist es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllen oder sich diesen zumindest annähern. Denn eine Anhebung menschenrechtlicher Standards in Herkunfts- und Transitstaaten, besserer Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung, senkt nicht nur den Migrationsdruck in Richtung der Staaten Europas und Nordamerikas erheblich, sondern fördert auch unsere Anstrengungen bei der Rückführung nicht bleibeberechtigter Personen deutlich.

Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stärken wir darüber hinaus die internationale regelbasierte Ordnung. Auch dies ist ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Denn in der vernetzen Welt des 21. Jahrhunderts können globale Probleme nach fester Überzeugung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zielführend und effizient nur im multilateralen Verbund gelöst werden.
Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, in keiner Weise eingeschränkt. Ganz im Gegenteil: im Text werden diese ureigenen Rechte der Staaten ausdrücklich bekräftigt. Allerdings soll die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft sowie das Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern.

Deutschland konnte gemeinsam mit den EU-Partnern die Verhandlungen aktiv mitgestalten und viele wesentliche Anliegen durchsetzen. Die unionsgeführte Bundesregierung konnte dabei eine Reihe von Prinzipien im Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration verankern, u.a.

• die Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise;
• die grundsätzliche Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration;
• die Bekräftigung der Bedeutung und der konsequenten Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Folge der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung von eigenen Staatsbürgern;
• die Bekräftigung, dass keine Verpflichtung besteht, illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen. Es gibt lediglich eine entsprechende unverbindliche Empfehlung für Einzelfälle, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen. Klar und deutlich herauszustellen ist auch: Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration enthält keine Aufnahmezusagen. Zudem fordert der Pakt, dass Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen. Der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist es wichtig, dass die Bewahrung der kulturellen Identität in den Zielländern von Migration somit ebenfalls Ausdruck in dem Dokument findet.

Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration war in den vergangenen Monaten auch verschiedentlich Gegenstand der Debatten im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung hat im Laufe des vergangenen Jahres in verschiedentlichen Antworten auf mehrere Kleine Anfragen ausführlich die Fragen aus dem Parlament beantwortet. Sie hat über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits am 19. April 2018 im Rahmen einer aktuellen Stunde sowie erneut am 8. November 2018 ausführlich über den Globalen Pakt debattiert.

Sollten Sie weitere detaillierte Fragen zum Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration haben, können Sie gerne auch die entsprechende Webseite der CDU/CSU-Fraktion konsultieren, die zu diesem Informationszweck erstellt wurde:
https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-un-migrationspakt .

Auch das Auswärtige Amt hat ausführliche Informationen bereitgestellt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/un-migratiospakt/2157180 .

Sehr geehrter Herr Schmidt, zur Steuerung und Begrenzung der globalen Migration sind globale Antworten notwendig. Das vorliegende Verhandlungsergebnis bedeutet hier einen deutlichen Fortschritt. Aus diesem Grund habe ich im Bundestag für den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Behrens MdB