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Manfred Behrens
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Frage von Christine H. •

Frage an Manfred Behrens von Christine H.

Sehr geehrter Herr Behrends,

der Bundestag hat sich bereits in erster Lesung mit dem Gesetzesentwurf zur Regelung des Einsatzes der Fracking-Technik in Deutschland befasst. Die Inhalte des Regelungspakets und der weitere Gesetzgebungsprozess werfen allerdings einige Fragen auf:

1) Die Gewinnung von Erdöl und Erdgas hat in den letzten Jahrzehnten wiederholt zu erheblichen Verunreinigungen geführt. Daher möchte ich Sie fragen ob Sie für einen besseren Schutz von Mensch und Grundwasser für die Einführung eines Stands der Technik bei allen Tiefbohrungen sind und Ihres Erachtens Tiefbohrungen einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen sollten und wenn nein, warum nicht?
2) Das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung sieht die Erprobung von Fracking-Vorhaben vor. Sollte es Ihres Erachtens solche Erprobungsvorhaben geben? Wenn ja, wie viele sind aus Ihrer Sicht sinnvoll, wo sollten sie durchgeführt werden und welcher Erkenntnisgewinn muss aus Ihrer Sicht damit verbunden sein?
3) Welche Methoden gibt es Ihres Erachtens für eine sichere Lagerstättenwasserverpressung bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas?
4) Gibt es technische Unterschiede zwischen Tight Gas-Fracking und Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein, die die gesetzliche Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking rechtfertigen?
5) Sollte Ihres Erachtens als zentrale Zulassungsvoraussetzung für Fracking-Maßnahmen der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz im WHG gelten und wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Antworten und herzliche Grüeße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Horres,

vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf das Thema "Fracking". Ihre Frage wird an das Berliner Büro weitergeleitet und es wird zeitnah ihre Anfrage bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Behrens