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Lothar Riebsamen
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Frage von Bernd D. •

Frage an Lothar Riebsamen von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Riebsamen,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.

Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihr Schreiben über Abgeordnetenwatch, in welchem Sie bei der Organspende für eine zentrale Registrierung und letztlich auch für die Widerspruchslösung plädieren.

Ich persönlich spreche mich klar gegen eine Widerspruchslösung aus. Ich setze mich stattdessen dafür ein, dass die Menschen in Deutschland immer wieder aufs Neue mit der Möglichkeit – und eventuell sogar der Notwendigkeit – eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen, konfrontiert werden.

Bevor ich mit einer über die Köpfe der Menschen einheitlich – und nicht persönlich – getroffenen Entscheidung, wie es bei der Widerspruchslösung der Fall wäre, Zwang ausübe, bin ich absolut dafür, alle anderen vorhandenen Möglichkeiten auszunutzen, um einen Anstieg der Spenderzahlen zu erreichen.

Ihren Vorschlag die Einrichtung eines Transplantationsregisters den Ärzten zu überlassen, sehe ich kritisch. Insbesondere solange es uns noch nicht gelungen ist, zumindest ein gewisses einheitliches Niveau an Vernetzung im Gesundheitsbereich zu erreichen. Es ist nämlich in diesem Zusammenhang nicht nur wichtig, die Daten zu sammeln, man sollte im Falle eines Falles auch in der Lage sein, sie zu nutzen.

In der aktuellen Sitzungswoche findet eine Grundsatzdebatte über die weitere Entwicklung bei der Organspende statt. Es gibt verschiedene Anträge, die bei entsprechenden Mehrheiten letztlich in Recht umgesetzt werden. Ich freue mich auf die Debatte und bin gespannt auf die Ergebnisse.

Somit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen